Meine Damen und Herren, es gibt natürlich Daten aus Verwaltungs- oder Regierungshandeln, die aus datenschutzrechtlichen Gründen vertraulich zu behandeln sind. Das ist auch richtig; das muss so sein. Dazu kommen wir nachher noch. Es gibt aber auch viele Daten, für die kein solches Schutzbedürfnis besteht. Dazu gehören Statistikdaten, Haushaltsdaten, Geodaten und andere Dinge mehr. Die Linke ist der Auffassung, dass diese Daten, deren Erstellung aus Steuergeldern bezahlt wurde, den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen sollten. Sie sollten die Daten sehen können, soweit dem kein Schutzbedürfnis entgegensteht.
Das entspricht auch der Open-Data-Bewegung, die inzwischen sehr breit aufgestellt ist. Hier handelt es sich konkret um Open Government Data, also Daten der Regierungen oder der Verwaltungen. Deshalb fordern wir, dass diese Daten öffentlich im Internet allen zur Verfügung stehen,
· und zwar ohne dass ein Antrag gestellt werden muss, also für alle zugreifbar,
· ohne dass man sich registrieren muss,
· regelmäßig zeitnah nach der Erzeugung,
· alle nicht schutzwürdigen Daten vollständig,
· als Rohdaten, also nicht gefiltert, nur teilweise oder zusammengefasst,
· lizenzfrei, also so, dass man sie frei verwenden kann,
· in einem offenen Format, sodass keine besondere Software erforderlich ist, und
· in elektronisch verarbeitbarer Form.
(Beifall bei der LINKEN)
Zu diesen Grundsätzen von Open Data soll sich der Landtag bekennen, so beantragen wir es hier. Wir wollen, dass der Landtag zum Ziel erklärt, die Daten aus staatlichem Handeln auf der Landes-ebene, die keinem Datenschutzbedarf unterliegen,
(Unruhe - Glocke des Präsidenten)
entsprechend diesen Open-Data-Prinzipien öffentlich zu machen.
Wir wollen konkret, dass der Haushalt 2012/2013 bis Ende März kommenden Jahres und dann alle weiteren Haushalte jeweils zeitnah nach Beschlussfassung in dieser Form öffentlich gemacht werden. Ferner wollen wir, dass die Landesregierung bis zum 31. März 2012 einen Stufenplan vorlegt, in dem sie deutlich macht, wie auch alle weiteren aus Regierungs- und Verwaltungshandeln entstehenden Daten, für die kein Schutzbedürfnis besteht, in dieser Weise veröffentlicht werden.
Der Bund macht das mit dem Bundeshaushalt schon. Auf der Seite „www.offenerhaushalt.de“ hat eine Gruppe engagierter Ehrenamtlicher das optisch sehr schön aufbereitet. Es lohnt sich, sich diese Seite einmal anzuschauen, um zu sehen, was aus solchen nach den Open-Data-Prinzipien veröffentlichten Daten werden kann.
Meine Damen und Herren, was wir schon wissen, aber Sie vielleicht noch nicht: Technisch ginge das sehr viel schneller, als wir es hier fordern. Die Daten sind da. Die technische Realisierung ist leichter, als z. B. den Haushalt auszudrucken. Wir wissen aber, dass auch gedankliche Umstellungen nötig sind, dass eine Recherche erforderlich ist, wie das realisiert werden kann, dass Sie sich vielleicht seitens der Landesregierung Vergleichsprojekte angucken wollen, dass Sie vielleicht auch Synergieeffekte z. B. mit dem Projekt des Bundes erzielen wollen und dass natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst einmal das Ganze akzeptieren müssen.
Deshalb haben wir in unserem Antrag diesen großzügigen Zeitrahmen gesetzt, damit Sie problemlos zustimmen können. Schließlich gehen wir natürlich davon aus, dass Sie hinsichtlich der Transparenz Ihres Regierungshandelns im 21. Jahrhundert angekommen sind und nicht wie im alten Preußen Herrschaftswissen als Prinzip haben wollen.
(Beifall bei der LINKEN)
Meine Damen und Herren, die andere Seite von Transparenz und Veröffentlichung von Daten ist die Vertraulichkeit privater Daten. Das ist quasi die andere Seite der Medaille. Es hat viele Medienberichte zum sogenannten Bundestrojaner gegeben. Der Chaos Computer Club hat auf mehreren Festplatten aus verschiedenen Bundesländern solche staatliche Software bzw. Trojanersoftware - sogenannte Bundestrojaner - von der Firma DigiTask aus Hessen gefunden.
Die Existenz solcher Programme ist an sich nicht neu. Sie sind an sich auch rechtlich zulässig. Wenn die richterliche Anordnung besteht, können auch E-Mail-Verkehr, Chatverläufe oder Internettelefonate entsprechend überwacht werden, und zwar schon vor einer möglichen Verschlüsselung, also auf dem Quellrechner desjenigen, der diese Kommunikationsdaten verschickt.
Meine Damen und Herren, ich möchte gerne, dass Sie sich einmal vorstellen, dass Sie aus irgendeinem Grunde ins Visier von Ermittlungen geraten - das sagt ja noch gar nichts über Ihre Schuld, sondern höchstens etwas darüber, dass Sie verdächtigt werden oder überwacht werden sollen - und dass Ihre Bildschirminhalte aufgezeichnet werden.
Vielleicht schreiben Sie Ihr Tagebuch auf dem PC. Das wird dann beim Schreiben festgehalten. Sie verfassen vielleicht verärgert eine E-Mail, die Sie dann aber gar nicht abschicken, nachdem Sie sich beim Schreiben abgeregt haben. Die wird trotzdem abfotografiert. Sie machen vielleicht Ihre persönliche Finanzplanung auf Ihrem Rechner. Die Ermittler können sie dann sehen. Gespräche in Ihrer Wohnung und Ihr Verhalten können über die Aktivierung von Mikrofon und Webcam an Ihrem Rechner aufzeichnet werden.
Außerdem landen alle diese Daten von Ihnen auf einem Server in den Vereinigten Staaten bei einem kommerziellen Hoster, wie es hier 1&1 und Strato sind, also in einem Land außerhalb der EU, wo noch völlig unklar ist, wer da noch alles Einsicht nehmen kann. Ferner können auf Ihrer Festplatte Daten gespeichert werden, die Sie nicht selbst gespeichert haben, sondern jemand, der Zugriff auf diesen Trojaner hat. Meine Damen und Herren, wie fühlt es sich bei Ihnen an, wenn Sie sich das alles einmal lebhaft vorstellen? Und all dies kann dieser Trojaner im Grundsatz. Das ist viel mehr als die vorgesehene und zulässige Quellen-TKÜ.
(Vizepräsidentin Astrid Vockert übernimmt den Vorsitz)
Ich will dazu zwei Bewertungen zitieren. FDP-Generalssekretär Christian Lindner sagte laut „www.tagesschau.de“, seine „schlimmsten Befürchtungen hätten sich bestätigt. Es gehe um eine Software, die ‚vergleichbar mit einer Hausdurchsuchung‘ sei, bei der, hinterher die Wohnungstür offen bleibe‘. So ein Trojaner sei möglicherweise verfassungswidrig.“
(Beifall bei der LINKEN und Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])
Der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen, Herr Wahlbrink, erklärte gegen-über dem NDR: Was der Chaos Computer Club da beschreibt, ist grob verfassungswidrig. Und da kommt es nicht mehr darauf an, ob vielleicht ein Teil der Maßnahmen, die darin verborgen sind, noch im Einzelfall zulässig wäre. Vielleicht ist das ja auch nur ein Schubladentrojaner gewesen, den man sich mal entwickelt hat für den Fall, dass es mal kracht. Nur: Auch das ist rechtswidrig. Soweit Herr Wahlbrink!
(Beifall bei der LINKEN und Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])
Meine Damen und Herren, Tatsache ist wohl, dass das Programm jeweils im Einzelfall konfiguriert wird. Nicht benötigte Funktionen werden abgeschaltet bzw. nicht aktiviert. Sie sind aber jederzeit aktivierbar, und zwar leicht und nicht einmal nur von den Ermittlungsbehörden. Außerdem kann ebenfalls leicht dafür gesorgt werden, dass an den Server in den USA gefälschte Daten gesendet werden, die vorgeblich von dem überwachten System kommen. Diese Daten sind dann nicht mehr von den echten Daten des Systems, das eigentlich überwacht werden sollte, zu unterscheiden. Damit können Sie die erhobenen Daten eigentlich vergessen. Sie können nämlich ihre Herkunft nicht beweisen. Beweisen können Sie auch nicht die Herkunft von Daten auf der Festplatte, sofern Sie dann noch den Rechner beschlagnahmen und nachschauen, was auf der Festplatte gelagert ist. Damit ist das in Ermittlungsverfahren eigentlich nicht mehr verwertbar.
Zu der Qualität der Software und den Risiken schreibt der Chaos Computer Club:
„Wir sind hocherfreut, dass sich für die moralisch fragwürdige Tätigkeit der Programmierung der Computerwanze keine fähiger Experte gewinnen ließ und die Aufgabe am Ende bei studentischen Hilfskräften mit noch nicht entwickeltem festen Moralfundament hängenblieb. Auf der anderen Seite sind wir erschüttert, dass ein solches System bei der Qualitätssicherung auch nur durch das Sekretariat kommen konnte. Anfängerfehler dieser Größenordnung hätten im Vorfeld unterbunden wer-den müssen, …“
(Beifall bei der LINKEN)
Herr Schünemann, Sie haben eingeräumt, zweimal diese Software eingesetzt zu haben.
(Minister Uwe Schünemann: Nein! Nicht diese!)
- Ich kann Ihnen gerne noch einmal die Zitate aus den ersten Meldungen dazu geben. Es ist an dieser Stelle aber auch egal. Sie sagten gestern, dass das mit einem Trojaner geschah, der ausschließlich Quellen-TKÜ zulässt. Das Problem ist aber - das habe ich gerade ausgeführt -, dass bei dem aktuellen Bundestrojaner jederzeit weitere Module aktiviert werden können. Das Problem ist auch nicht vom Tisch, weil es eine mangelhafte Qualitätssicherung bezüglich der Funktionen gibt, die diese Programme wahrnehmen können. Jetzt setzen Sie eine andere Software ein. Damit ist das Thema aber überhaupt nicht vom Tisch, weil eben nicht geklärt ist, wie unzulässigen Funktionen vermieden werden können.
(Beifall bei der LINKEN)
Herr Schünemann, wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, die Verwendung der Software der Firma DigiTask umgehend einzustellen. Das haben Sie ja wohl bereits getan. Dies begrüßen wir. Wir fordern aber auch, gegebenenfalls weitere Überwachungssoftware nicht mehr zu nutzen, sofern nicht zweifelsfrei erwiesen ist, dass sie verfassungskonform ist. Ich bin nach allem, was zu lesen war, auch vor dem Hintergrund der grottenschlechten Qualitätssicherung, die da passiert, überhaupt nicht sicher, dass die von Ihnen jetzt eingesetzte Software besser ist als die Software, die derzeit in den Medien diskutiert wird.
Meine Damen und Herren, wir wollen des Weiteren, dass die Landesregierung die Öffentlichkeit umfassend darüber informiert, was sich hier in Niedersachsen im Bereich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung abgespielt hat - natürlich abstrakt, nicht mit Namen. Vor allem erwarten wir, dass die Landesregierung unverzüglich darlegt, mit welchen Prüfungsmechanismen sie für die Zukunft sicherstellt, dass Software, die von niedersächsischen Landesstellen eingesetzt wird, zweifelsfrei verfassungskonform ist. Wie wollen Sie das tun?
Wir lesen jetzt, dass beim Bayerischen Landeskriminalamt keinerlei Bundesbehörde oder jemand Vergleichbares die externe Prüfung der Software vorgenommen hat, sondern dass diese externe Prüfung durch Mitarbeiter anderer Landeskriminalämter erfolgt ist. Da wird sich jetzt also gegenseitig geprüft, und zwar von Leuten, die das offensichtlich nicht können. Das müssen wir hier einmal festhalten.
(Beifall bei der LINKEN und Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])
Herr Schünemann, die Umsetzung unserer Forderungen ist das Mindeste, was Sie tun müssen, um dem Vertrauensverlust entgegenzuwirken, der jetzt eingetreten ist, und um deutlich zu machen, dass die Exekutive kein rechtsfreier Raum ist.
(Beifall bei der LINKEN und Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])
Meine Damen und Herren hier im Landtag, keine Fraktion in diesem Landtag kann sich unseren Forderungen ernsthaft verweigern, die wir dann in die Ausschussberatungen einbringen werden, wenn sie nicht das geschädigte Vertrauen der Menschen in staatliches Handeln noch weiter zerstören will.
Danke.
(Beifall bei der LINKEN und Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])
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Vielen Dank, Frau Präsidentin.
- Liebe Kollegin Frau Jahns, wir haben den Antrag zwar nicht abgeschrieben, aber ich will nicht verhehlen, dass wir ihn als Anregung verwendet haben, auch hier einen entsprechenden Antrag einzubringen. Bei uns ist es durchaus üblich, dass wir uns zwischen den Landtagsfraktionen unserer Partei austauschen. Das finde ich auch richtig so.
(Zustimmung bei der LINKEN - Jens Nacke [CDU]: Plagiat!)
Zu Berlin: Sie sagten gerade, dort stehe dieses Ziel nur mit einem Satz im Wahlprogramm. Dazu will ich Ihnen sagen, dass es in Berlin ein Open-Data-Internetportal gibt. Man kann darüber diskutieren, ob das schon allen Anforderungen genügt, die ich gerne stellen würde. Aber es ist zumindest ein klarer Anfang gemacht worden. Darüber stehen der Öffentlichkeit diverse Daten, die vom Land Berlin erzeugt wurden, in unterschiedlicher Form zur Verfügung. Dort ist unter der rot-roten Regierung zumindest ein Anfang gemacht worden, an der Sie sich ein Beispiel nehmen können.
(Beifall bei der LINKEN)
Als Nächstes, Frau Jahns, möchte ich Ihnen den Unterschied zwischen der Art und Weise, wie das Land Niedersachsen bislang Informationen veröffentlicht, und unseren Vorstellungen darstellen. Das mache ich gerne am Beispiel des Haushalts-plans. Jetzt wird eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt, in der die Daten so aufgeführt sind, wie wir sie im Landtag erhalten und beraten. Das ist aber etwas völlig anderes als eine Datei, in der die Felder, die Sie in Ihren Datenbanken
(Glocke der Präsidentin)
für die Haushaltsführung bei den entsprechenden Stellen gespeichert haben, tabellarisch vollständig aufgelistet sind, und zwar so, dass man nach unterschiedlichen Feldinhalten suchen kann, wenn man sich ein kleines Programm dafür schreibt oder das in eine Tabellenkalkulation einliest. Dann können Sie - - -
(Vizepräsidentin Astrid Vockert schaltet der Rednerin das Mikrofon ab)
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Lieber Kollege, mit dem Informationsfreiheitsgesetz hat das nichts zu tun,
(Helge Limburg [GRÜNE]: Doch!)
auch nicht mit Anfragen nach Verwaltungshandeln. Das ist ein anderes Thema an dieser Stelle.
Ich möchte mich herzlich dafür bedanken, weil Sie mir noch einmal die Chance geben, das zu sagen, was ich vorhin schon ausgeführt habe. Wir wollen natürlich nicht, dass Daten, für die ein Daten-schutzbedürfnis besteht, irgendwie öffentlich gemacht werden; das ist doch klar. Wir verfechten immer den Datenschutz. Wir können das gerne in den Ausschussberatungen weiter präzisieren. Ich bin für Ihre Vorschläge dankbar.
Weiterhin möchte ich Folgendes deutlich machen: Das, was Sie als PDF-Datei in Bezug auf den Haushalt veröffentlichen, ist nicht das Gleiche wie eine verarbeitbare Datei in Dateiform mit verschie-denen Feldern, die Sie auslesen und weiterverarbeiten können. Das ist etwas ganz anderes. Wir wollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie engagierten ehrenamtlich Tätigen ermöglichen, diese Daten nach ihrem Wunsch, ihren Filterkriterien und ihren Informationsbedürfnissen aufzubereiten. Das gewährleisten Sie bisher nicht. Das werfe ich Ihnen gar nicht vor. Diese Bewegung ist ja noch nicht sehr alt. Aber Sie sollten dies für die Zukunft gewährleisten. Deswegen haben wir diesen Antrag eingebracht.
(Beifall bei der LINKEN und Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Weil der Innenminister das eben von sich gewiesen hat, will ich hier noch einmal zitieren, aber nichts unterstellen; es kann ja auch eine unscharfe Bericht-erstattung gewesen sein. Es heißt: Den Einsatz des umstrittenen Spähprogramms hat das Landeskriminalamt eingeräumt. - Es kann sein, dass das unsaubere Berichterstattung ist; ich zeige Ihnen das gerne, Herr Minister.
Herr Limburg, es geht hier nicht um Auskunftsansprüche von Bürgern. Es geht um Daten, die das Land von sich aus veröffentlicht. Ich will mich gar nicht dem Ansatz versperren, auch das gesetzlich zu verankern. Aber es stünde nichts dem entgegen, dass das Land von sich aus die Daten, die keinem Datenschutzbedürfnis unterliegen, freiwillig im Internet in der Form veröffentlicht, die ich geschildert habe. Man kann das also ins Informationsfreiheitsgesetz schreiben, man müsste das aber nicht. Das Land könnte das sehr wohl auch freiwillig tun.
(Beifall bei der LINKEN)
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, Sie verwirren mich ein bisschen, weil Sie jetzt wieder von „die Software“ und von der Firma DigiTask gesprochen haben. Sie werden sicherlich noch im Detail aufklären, was genau von dieser Firma kam. Diese Firma hat sich mit dieser grottenschlechten Programmierung, die sie dazu vorgelegt hat, abschließend disqualifiziert.
(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)
Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Ich habe Ihnen hier nichts unterstellt. Ich habe weder gesagt, dass Sie etwas tun oder wollen, was rechtlich unzulässig ist, noch habe ich so etwas irgendwelchen Ermittlern unterstellt, sondern ich habe über die Risiken aufgeklärt, die diese eingesetzte Soft-ware in ihrer jetzigen Form mit den freischaltbaren Funktionen hat. Dazu habe ich eben ein Szenario ausgemalt, das sich die Menschen doch bitte einmal vorstellen mögen und wie das für sie wäre. Ich habe insbesondere auch nicht die Frage angesprochen, ob beim Verfassungsschutz möglicher-weise die gleiche Software eingesetzt wird. Auch da führen Sie bekanntlich Überwachungsmaß-nahmen durch. Ich gehe davon aus, dass Sie das alles hoffentlich aufklären werden.
Sie haben im Zusammenhang mit Open Data in Bezug auf unseren Antrag den Vorwurf der Bürokratie erhoben. In unserem Antrag steht überhaupt keine einzige bürokratische Forderung. Da steht, was Sie offenlegen mögen. Da steht, dass es nicht um datenschutzrelevante Daten geht und dass Sie einen Stufenplan vorlegen sollen. Was daran Bürokratie ist, erschließt sich mir überhaupt nicht, Herr Schünemann. Das ist absolut unbegreiflich.
(Beifall bei der LINKEN)