Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch von unserer Seite danke ich recht herzlich für die Mühe bei der Beantwortung unseres umfangreichen Fragenkatalogs. Leider ist es uns aufgrund des Umfangs nicht möglich, in diesem eingeschränkten zeitlichen Rahmen der heutigen Debatte alle relevanten Themen aufzugreifen. Leider muss ich auch mit etwas Negativem anfangen, und zwar mit dem größten Ärgernis, was die Beantwortung unserer Fragen angeht.
Wir haben unter unserem letzten Punkt, dem Punkt 9 - Perspektiven -, sehr konkrete Einzelfragen zum Abbau von Barrieren und zur Umsetzung der UN-Konvention gestellt. Auf die Einzelfragen gehen Sie jedoch nicht ein. Das zieht sich durch fast alle Ihre Antworten auf unsere Fragen. Sie verweisen bei dem genannten Punkt lediglich auf Absprachen zwischen Bund und Ländern, auf die Arbeits- und Sozialministerkonferenz aus dem Jahre 2007 und erklären für unser Bundesland lapidar - ich zitiere aus der Antwort -:
„Die in Niedersachsen vorhandenen Angebote für Menschen mit Behinderungen erfüllen die Grundsätze und Forderungen der UN-Konvention. Vertragsverletzungen liegen nicht vor.“
Mich würde es wundern, wenn Sie nur eine einzige Gruppe oder einen einzigen Verband in Niedersachsen, der sich mit Menschen mit Behinderungen auseinandersetzt, fänden, die oder der diesen Satz, den Sie als Antwort geschrieben haben, unterzeichnen würde. Das ist aus unserer Sicht entlarvend und ein Schlag ins Gesicht der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich zitiere weiter:
„Die Angebote und Unterstützungsmaßnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderungen lassen sich im Hinblick auf die UN-Konvention noch verbessern.“
Das räumen Sie immerhin ein. Allerdings hätten wir in diesem Abschnitt gerne genauer erfahren, was Sie darunter überhaupt verstehen und welche konkreten Maßnahmen Sie hier vorsehen.
Der zentrale Punkt für die unterschiedliche Bewertung der aktuellen Lebensumstände von Menschen mit Behinderungen im Abgleich zur UN-Konvention ist in Folgendem verankert: „Integration anstelle von Inklusion“. - Ist das eigentlich nur ein Übersetzungsfehler oder eine Fehlinterpretation? Es handelt sich hierbei nicht um eine semantische Spitzfindigkeit, sondern um zwei grundverschiedene Bedeutungen. a) Wenn beispielsweise Sonderkindertagesstätten für Kinder mit Behinderungen eingerichtet werden, so lässt sich von pädagogischer Integration im Vorschulalter sprechen; keine Frage. b) Eine Inklusion ist allerdings erst dann erreicht, wenn jedes Kind - mit welcher Behinderung auch immer - die Kita vor Ort besuchen kann, in die es auch ohne eine Behinderung gekommen wäre.
(Beifall bei der LINKEN)
Das ist ein fundamentaler Unterschied, der sich durch alle Bereiche des Alltags zieht. Die Landesregierung jedoch blendet diesen Unterschied aus. Wir Linke stehen hierbei im Unterschied zu CDU und FDP aber klar und fest an der Seite der Menschen mit Behinderungen.
Kernpunkt der Konvention ist das Recht auf ein eigenständiges Leben in Artikel 19. Das Recht beinhaltet insbesondere die Wahl des Aufenthaltsortes und der Wohnform. Erwähnt ist explizit, dass die Menschen - ich zitiere - „nicht verpflichtet sind, in einer besonderen Wohnform zu leben“. Das finden Sie unter Artikel 19 a.
In der Antwort der Landesregierung wird dieser Anspruch der UN-Konvention von einem unscharfen Konjunktiv begleitet. Ich zitiere:
„So können unter bestimmten Voraussetzungen die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach § 55 SGB IX, beispielsweise … für eine ‚Wohnassistenz’ gewährt werden.“
Zu unseren konkreten Fragen, wie viele Menschen in Niedersachsen mit einer 24-Stunden-Assistenz in ihren eigenen vier Wänden leben und wie die Entwicklung stationärer und ambulanter Wohnformen in Niedersachsen aussieht, verweist die Landesregierung auf die fehlende Zuständigkeit des Landes und begründet dies damit, dass hierzu keine Zahlen vorliegen. Eine Abfrage bei den Kommunen bzw. den Trägern scheint bei der Landesregierung nicht infrage gekommen zu sein.
Gefragt nach der Bewertung der Entwicklung der Wohnformen in Niedersachsen, gibt die Landesregierung an, dass sie von der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe eine spürbare Zunahme bei ambulanten Wohnformen erwarte. Wie diese spürbare Zunahme ohne Abfrage allerdings festgestellt werden soll, bleibt uns ein Rätsel.
(Beifall bei der LINKEN)
Ähnlich ist es auch bei der Beantwortung der Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Alles bleibt an der Oberfläche.
Ich komme nun zu einem anderen zentralen Thema: Arbeit und Beschäftigung nach Artikel 27 der UN-Konvention. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Arbeit. Unstrittig ist, dass Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt in aller Regel ausgegrenzt werden. Was in der Antwort der Landesregierung deutlich wird, ist ihre schwerpunktmäßige Ausrichtung auf die Förderung von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Ich verweise auf die Fragen zu Abschnitt IV. Wir wollen nicht gegen die Werkstätten arbeiten. Sie sind auch für uns bedeutend und haben eine wichtige Funktion, gerade für diejenigen, deren Behinderungsgrad eine „reguläre Arbeit“ nicht zulässt.
(Unruhe - Glocke der Präsidentin)
- Danke, Frau Vockert. - Zugleich ist es ein Problem, dass ein Teil der Menschen dorthin abgeschoben wird. Hier kommt wieder die wichtige Unterscheidung von Integration und Inklusion zum Tragen. Im Jahre 2004 wurde gar die Mindestbeschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen von 6 % auf 5 % abgesenkt, was fast zu einer Halbierung des Ausgleichsfonds geführt hat.
Mit großem Befremden haben wir den massiven Abbau beim Sonderprogramm zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen zur Kenntnis genommen.
Artikel 24 der UN-Konvention beschreibt den Begriff der Bildung. Das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung ist ohne Diskriminierung und auf der Grundlage von Chancengleichheit vorgesehen.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Vertragsstaaten, zu denen auch wir gehören, haben sich zur Gewährleistung eines - ich benutze an dieser Stelle die richtige Übersetzung - inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen verpflichtet. Wir hatten danach gefragt, wie viele Kinder mit Behinderungen in Niedersachsen integrative Kindertageseinrichtungen und wie viele Regelschulen besuchen. Die Landesregierung blieb uns ohne weitere Erläuterung die Antwort auf den zweiten Teil schuldig. Wir werden an dieser Stelle eine entsprechende Kleine Anfrage in der Hoffnung nachschieben, dann eine verwertbare Antwort zu bekommen.
Damit wird auch deutlich, dass es eine Evaluierungsfeindlichkeit der Landesregierung gibt. Das haben wir an anderen Stellen, auch hier im Plenum, schon sehr häufig zur Kenntnis nehmen müssen. Ich verweise hierzu nur auf den Armuts- und Reichtumsbericht der Landesregierung.
Für den gewünschten Erkenntnisgewinn aus beiden Großen Anfragen wäre in vielen Fällen, in denen die Landesregierung auf fehlende Daten verwiesen hat, eine Abfrage bei den Kommunen möglich und hilfreich gewesen. Der viel genutzte Verweis auf die Zuständigkeiten des Bundes oder der Kommunen scheint doch eher ein Mittel zu sein, sich aus der politischen Verantwortung zu stehlen.
(Beifall bei der LINKEN - Norbert Böhlke [CDU]: Das ist die Zuständigkeit!)
Vor dem Hintergrund der eingeräumten Nichtkenntnisse der Landesregierung erscheint das eine oder andere Resümee, das besagt, dass keine spezifischen Probleme in Sachen UN-Konvention in Niedersachsen vorlägen, doch recht gewagt.
So braucht das große Ziel einer umfassenden Barrierefreiheit eine dezidierte Bestandsaufnahme, in die die spezifischen Gruppen von Menschen mit Behinderungen einbezogen werden müssen. Dies ist keine unmögliche Aufgabe, wie uns das Berliner Beispiel aus dem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor zeigt. Die einzelnen Barrieren können die gravierendsten Einschränkungen bedeuten, wie auch der Bahnhof im niedersächsischen Hude exemplarisch und deutlich zeigt.
Zum Schluss möchte ich für uns Linke feststellen: Die Antworten der Landesregierung sind im Abgleich mit den Ansprüchen der UN-Konvention schlicht ernüchternd. Niemand hat erwartet, dass die Defizite für Menschen mit Behinderungen sofort abgestellt werden und ihr zutiefst menschlicher Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben zur allumfassenden Zufriedenheit erfüllt sein wird. Wie sollte das auch per Knopfdruck erreicht werden?
Zu erwarten war und ist aber sehr wohl der sichtbare Wille, die Verwirklichung der in der Konvention verbrieften Rechte tatsächlich in Angriff zu nehmen. Die einzelnen Artikel der Konvention, wie ich das bereits in viele Zitaten aufgezeigt habe, sind eindeutig und rechtsverbindlich. Diese Rechtsverbindlichkeit müssen wir in unsere Köpfe kriegen, um uns dem Ziel der Umsetzung der UN-Konvention überhaupt nähern zu können. Dass das nicht von heute auf morgen geht, ist keine Frage. Es geht darum, die entscheidenden Schritte zu tun, die die Menschen mit Behinderungen in jeder Hinsicht in der Gesellschaft ankommen lassen, also die Schritte hin zu einer inklusiven Gesellschaft.
Als Linke haben wir diesbezügliche Änderungsanträge zum Landeshaushalt 2010 eingebracht, die von Ihrer Seite leider nicht angenommen worden sind. Seien Sie sich aber sicher: Wir Linke werden nicht zu diesem Thema schweigen, bis die Rechtsansprüche aus der UN-Konvention auch in Niedersachsen umgesetzt sind.
(Beifall bei der LINKEN)
Wenn das mit dieser Landesregierung nicht geht, dann eben mit der 2013 folgenden. Aber bis zu diesem Politikwechsel werden wir Sie auf Trab halten. Das verspreche ich Ihnen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN)
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Frau Präsidentin! Lieber Herr Böhlke,
Sie haben am Anfang Ihrer Ausführungen gesagt, wir seien an einer Aufarbeitung nicht interessiert, wenn wir nicht die Antworten erhielten, die wir uns wünschten.
Zur Beantwortung unserer Großen Anfrage kann man in jedem Fall sagen, dass sie quantitativ umfangreich ist. Wenn man die Bewertung allerdings auf den Gebrauchswert der einzelnen Antworten reduziert, dann dünnen sich - muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen - diese mehr als 100 Seiten sehr aus, um es einmal vorsichtig zu formulieren.
(Reinhold Hilbers [CDU]: Weil Ihnen die Antworten nicht gefallen!)
Wenn wir unzureichende Antworten bekommen, dann müssen wir die mangelnde Evaluationsbereitschaft der Landesregierung entsprechend kritisieren. Die Landesregierung hat uns sicherlich zu jeder Zeit an ihrer Seite, auch bei allen Maßnahmen, die wir von der Frau Ministerin gehört haben, die das Ziel einer gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen verfolgen. Dabei finden Sie uns an Ihrer Seite.
Wir unterstützen auch die verschiedenen Bausteine. Insofern war das eine Unterstellung. Wenn wir als Linke aber den Eindruck haben, dass Maßnahmen zur Erreichung des Ziels einer inklusiven Gesellschaft verschleppt werden oder zu langsam erfolgen oder die UN-Konvention nicht umgesetzt wird, dann ist es legitim, wenn wir entsprechend darauf hinweisen, Initiativen ergreifen und unterstützen - -
(Die Präsidentin schaltet dem Redner das Mikrofon ab - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das hat Herr Möhrmann gestern auch gemacht!)