Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ist aus Sicht der Fraktion der Linken der angemessene Versuch, den von den Regierungsfraktionen wider besseres Expertenwissen durch das Parlament gepeitschten Gesetzentwurf erneut auf den Prüfstand zu stellen. Das halten wir Linke für richtig.
(Beifall bei der LINKEN)
Das verbindliche Einladewesen wurde von CDU und FDP auch in eine Struktur gesetzt, die dem Konnexitätsprinzip widerspricht. Das Land ordnet an - die Low-Budget-Jugendbehörden müssen es umsetzen. Außerdem - das ist wahrlich entlarvend - fehlt im Regierungsentwurf der Ausbau von niedrigschwelligen Hilfsangeboten für Eltern.
Wer jetzt allerdings aus meiner Vorbemerkung ableiten möchte, dass wir Linke dem vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion damit einfach zustimmen könnten, den muss ich leider enttäuschen; denn auch die SPD-Fraktion fordert die Einführung des verbindlichen Einladewesens, das unser Hauptkritikpunkt in der bisherigen Debatte war. Aber in dem SPD-Gesetzentwurf gibt es viele Ansätze, die es wert sind, weiter diskutiert zu werden und als Grundlage für eine Weiterentwicklung in diesem Bereich zu dienen. Sie von der CDU/FDP-Koalition lehnen das leider ab. Sie lassen das alles außer Acht.
Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, sogenannten Problemfamilien eine Hand zu reichen, und zwar bevor es zu psychischer und physischer Misshandlung von Kindern durch ihre völlig überforderten Eltern kommt. Tatsächlich ist es aber zumeist extrem schwierig, die überforderten, manchmal auch psychisch kranken oder drogenabhängigen Eltern überhaupt zu erreichen. Doch genau an dieser Stelle muss angesetzt werden. Dazu macht die SPD-Fraktion entsprechende Angebote. Deshalb unterstützen wir diesen Teil des Gesetzentwurfs.
(Zustimmung von Kreszentia Flauger [LINKE])
Doch ein verbesserter Kinderschutz lässt sich, wie bereits mehrfach angesprochen, nicht durch eine Maßnahme herstellen, die alle Eltern, die aus unterschiedlichen Gründen eine Vorsorgeuntersuchung ihres Kindes versäumen, unter den Generalverdacht der Kindesmisshandlung stellt. Übereinstimmend haben alle Praxisexpertinnen und -experten in der Anhörung glaubhaft gemacht, dass das Instrument des verbindlichen Einladewesens dazu nicht tauglich ist. Fälle von Kindesmisshandlungen werden bei den Vorsorgeuntersuchungen nicht zwangsläufig festgestellt. Misshandelte Kinder sollen nicht häufiger eine Vorsorgeuntersuchung versäumen. Umgekehrt nehmen häuslich liebevoll erzogene Kinder aus unterschiedlichen Gründen an einzelnen Vorsorgeuntersuchungen nicht teil.
Fragwürdig ist aber auch die im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion geplante administrative Struktur. Mit der Errichtung einer sogenannten zentralen Stelle im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie will die SPD-Fraktion offenkundig den Konnexitätsbruch umgehen, der durch Vorlage und Beschluss der Kinderschutzvariante der Regierungsfraktionen implementiert wird.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Errichtung dieser zentralen Stelle auf Landesebene würde indes das Kernproblem der Jugendämter in Bezug auf die Anforderungen des verbindlichen Einladewesens überdecken und ein bürokratisches Erscheinen darstellen.
Meine Fraktion will aber den SPD-Gesetzentwurf, der mit den niedrigschwelligen Hilfsangeboten tatsächlich auch seine Stärken hat, wie ich bereits betont habe, verantwortungsvoll als Grundlage nehmen, um erneut in das Gespräch mit den Menschen zu kommen, die in der Praxis für den Schutz der Kinder arbeiten. Die Regierungsfraktionen entziehen sich dieser Verantwortung und verweigern nach wie vor eine erneute öffentliche Anhörung.
(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Glocke des Präsidenten)
- Ich komme zum Schluss. Das ist ein weiterer Skandal, der einen Schatten auf das Politikverständnis der Regierenden wirft.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Ganz finster sieht es da aus!)
Wir werden uns heute der Stimme enthalten.
Danke.
(Beifall bei der LINKEN)
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Redebeitrag zur LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover
Manfred Sohn, finanzpolitischer Sprecher
16-02-2010
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Jeder und jede innerhalb und außerhalb dieses Hauses, der oder die nicht entweder bösartig oder dämlich ist, weiß natürlich: Die Partei DIE LINKE gehört zu den entschiedensten Verteidigerinnen der parlamentarischen Demokratie.
(Beifall bei der LINKEN - David McAllister [CDU]: Was? - Karl-Heinz Klare [CDU]: Jetzt müssen alle mitschreiben, was Sie sagen!)
Das wird auch im Verlaufe dieses Plenums, Herr Klare, noch in einer Reihe von Fragen deutlich werden. Das betrifft natürlich auch Detailfragen. Um eine solche Detailfrage geht es scheinbar bei der Auseinandersetzung um dieses Gesetz zur LBS.
Die Landesregierung hat das per Direktüberweisung im Ausschuss behandeln lassen. Am 27. Januar gab es im Ausschuss eine ausführliche Debatte, die Herr Dr. Siemer dann etwas erbärmlich zusammengefasst hat;
(Björn Thümler [CDU]: Das würde ich dringend zurücknehmen! Das ist unerhört!)
ich weiß nicht, ob aus intellektuellem Unvermögen oder aus politischen Gründen.
(Zurufe - Unruhe)
Jeder kann sich von der Richtigkeit der hier Empörung verursachenden Wertung dadurch überzeugen, dass er den schriftlichen Bericht einfach einmal neben das Protokoll des Ausschusses vom 27. Januar legt. Dann wird er feststellen, dass die wesentliche Debatte, bei der es um die Frage geht, die ich jetzt ansprechen werde, in diesem schriftlichen Bericht überhaupt nicht erfasst ist.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das ist ja ein Ding!)
In dieser Debatte geht es um Folgendes: § 1 legt fest: Wir definieren die LBS als Anstalt des öffentlichen Rechts. In § 6 Abs. 2 ist festgelegt - Sie haben das alle in Ihren Unterlagen -, dass die Trägerversammlung das in eine Aktiengesellschaft umwandeln kann. Der Beschluss bedarf der Zustimmung des Finanzministeriums. - Der Landtag gibt, das Finanzministerium nimmt.
In der Schlussbestimmung in § 11 heißt es: Dieses Gesetz tritt mit dem Wirksamwerden einer Umwandlung der LBS Nord in eine Aktiengesellschaft - § 6 Abs. 2 - außer Kraft. Das ist der Dreh- und Angelpunkt. Wir sind, weil wir die Verteidigerinnen der parlamentarischen Demokratie sind, schlicht und ergreifend der Überzeugung: Das, was der Landtag nimmt, nimmt nicht die Exekutive, sondern nur der Landtag. Das ist der Kern der Auseinandersetzung in dieser Frage.
Das ist natürlich mit dem Senat von Berlin abgestimmt. Wir lernen ja, wie Sie wissen: Nach und nach - auch wenn Sie das nicht wollen - werden immer mehr Landesregierungen unter Beteiligung der Linken gebildet. Das stimmen wir ordentlich ab. Natürlich weiß der Senat von Berlin, dass das dann neu verhandelt werden müsste. Der Senat würde sich freuen, das zu tun. Das könnte man dann auch neu verhandeln.
Im Kern geht es schlicht und ergreifend um Folgendes - auch das ist mit ver.di und dem Gesamtpersonalrat der LBS abgestimmt -: Wenn es eine Umwandlung aus dem öffentlich-rechtlichen Status in eine Aktiengesellschaft gibt, dann soll sie nicht klammheimlich, sondern öffentlich und unter Beteiligung des Parlaments geschehen. Um nichts anderes geht es bei dieser Auseinandersetzung.
Schönen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)