Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im Grundsatz scheint es im Umgang mit diesem Thema keinen Dissens zwischen den Fraktionen hier im Hause gegeben zu haben. Die Beschlussempfehlung ist eigentlich auch eine gute Grundlage - sage ich einmal - für die weitere Arbeit.
Zu unserem Abstimmungsverhalten sage ich später noch etwas.
Wenn ich bedenke, welche Debatten wir manchmal auf der kommunalen Ebene zum Thema „Kinderlärm“ führen müssen, bei denen beispielsweise argumentiert wird, dass der Bau einer Kita oder eines Jugendzentrums in der Nähe zu einer Wertminderung der Eigenheime führen würde, dann kann ich nur sagen: Ich finde es schade und schlimm, dass solche Debatten in unserer Gesellschaft geführt werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Doch das Thema ist komplexer. Einerseits geht es um kulturelle, gesellschaftliche Fragen, andererseits muss auch die Frage der Abgrenzung erläutert werden: Wer darf - abgesehen von Kita-Kindern - überhaupt gelegentlich oder auch häufiger Lärm machen?
Zur gesellschaftlichen Frage. Kinderlärm ist natürlich und muss toleriert werden. Auch wenn dies nur schwer möglich sein sollte, darf nicht gleich die Kindertagesstätte infrage gestellt werden. Das Lachen, Schreien und Weinen von Kindern darf nicht mit der Geräuschkulisse von Rasenmähern, Autohupkonzerten oder Flugmotoren gleichgesetzt werden, und muss auf eine andere Weise diskutiert werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Die gesetzliche Klärung scheint hierbei ein notwendiges Übel zu sein. Aber es ist schon befremdlich, dass Kinderlärm im Bundes-Immissionsschutzgesetz erwähnt werden muss, wenn auch in einer Formulierung, die festlegt, dass Kinderlärm - ich zitiere aus dem SPD-Ursprungsantrag - „in der Regel keine wesentliche Beeinträchtigung“ ist. Kinderfreundlichkeit ist eine kulturelle Frage und lässt sich nicht per Verordnung herstellen. Bis zu diesem Ziel ist es ein langer Weg, der nur durch ein aufrichtiges Bemühen auf unterschiedlichen Ebenen forciert werden kann.
(Zustimmung bei der LINKEN)
Nun komme ich zur Abgrenzungsfrage. Diese ist, finde ich, sogar die spannendste Frage. Ich habe z. B. gleich zu Beginn der Ausschussberatungen unterstrichen, dass es begrüßenswert ist, sich der rheinland-pfälzischen Bundesratsinitiative anzuschließen. Allerdings sollte sie sich nicht auf Kitas beschränken, sondern auch auf Jugendzentren ausgedehnt werden. Das ist in der Beschlussempfehlung zum Glück aufgenommen worden.
Die Abgrenzungsfrage geht aber sogar noch weiter. Zu Recht hat die Kollegin Miriam Staudte im Ausschuss die Frage aufgeworfen, was beispielsweise mit verängstigten alten oder kranken Menschen in Heimen ist, wenn diese nachts schreien. Steht hier das moralische Recht von Menschen, nicht gegen ihren Willen medikamentös ruhig gestellt zu werden, vor dem juristischen Recht der Nachbarn, sich gegen Ruhestörung zu wehren? Oder welche anderen Lösungen sind hier möglich?
(Zustimmung von Miriam Staudte [GRÜNE])
Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: Die Beschlussempfehlung ist nicht abzulehnen, greift aber inhaltlich zu kurz.
(Glocke des Präsidenten)
- Letzter Satz. - Meine Fraktion wird sich daher der Stimme enthalten. Aber ich denke, wir haben eine gute Basis, auf der wir weiterarbeiten können. Das zeigt auch Ihr Redebeitrag, Frau Mundlos.
(Beifall bei der LINKEN - Heidemarie Mundlos [CDU]: Dann können Sie sich doch einen Ruck geben!)