Landtagsrede von Ursula Weisser-Roelle

12. Oktober 2011 Ursula Weisser-Roelle

Rede und Redebeitrag zum "Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz)"

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Das gültige Landesvergabegesetz der schwarz-gelben Landesregierung wird den ökonomischen und auch den sozialpolitischen Notwendigkeiten überhaupt nicht gerecht. Das Gesetz beschränkt sich auf Bauaufträge und lässt Aufträge über Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und der Schiene außen vor. Aus diesem Grund haben wir gleich nach unserem Einzug in den Landtag 2008 und dann noch einmal 2010 Vorschläge zur Novellierung dieses Gesetzes gemacht. Wir setzen uns nach wie vor dafür ein, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die einen gesetzlich verankerten Mindestlohn zahlen, die sich tariftreu verhalten, die ausbilden, die sich an sozialen und Umweltstandards ausrichten und - das ist ganz wichtig - die nach den verbindlichen Normen der Internationalen Arbeitsorganisation Kinderarbeit ausdrücklich ausschließen.

(Beifall bei der LINKEN)

Weiterhin sollen Vergaben ab einem Auftragswert von 10 000 Euro in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen. Wir finden, das sind alles sehr wichtige Punkte. Aber CDU und FDP waren weder bei unseren beiden Gesetzentwürfen noch bei dem Gesetz-entwurf der SPD bereit, über diese wichtigen Punkte, die die Situation von Menschen und die Arbeitsbedingungen betreffen, überhaupt zu diskutieren. Der Punkt mit den verschiedenen Blumensorten war ihnen viel wichtiger. Es ist bedauerlich, welche Prioritäten man da setzt.

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Wir haben doch einen eigenen Gesetzentwurf!)

Meine Damen und Herren, all die Punkte, die ich eben genannt habe, finden sich in dem Gesetz-entwurf der SPD wieder. Darum unterstützen wir diesen Gesetzentwurf grundsätzlich. - Ich betone „grundsätzlich“, weil es Ausnahmen gibt, auf die ich noch zu sprechen kommen werde. - Wir freuen uns, dass jetzt auch die SPD einen Mindestlohn verankern will, obwohl sie vor einem Jahr wegen genau dieser Forderung unserem Entwurf nicht zugestimmt hat. Es ist schön, dass wir Denkanstöße geben konnten und dass Sie, liebe Kollegen von der SPD, dazugelernt haben. Aber, meine Damen und Herren, im Gegensatz zur SPD fordern wir einen Mindestlohn, der oberhalb der Armutsgrenze liegt. Wir halten daher nicht mehr 8,50 Euro als gesetzlichen Mindestlohn für angebracht, sondern 10 Euro.

(Christian Grascha [FDP]: Wer bietet mehr?)

Wir stützen uns dabei auf die Erfahrungen der OECD. Laut OECD-Definition liegt die Niedriglohnschwelle bei zwei Dritteln des sogenannten Bruttomedianstundenlohnes. Dieser beträgt einem aktuellen Report des Instituts Arbeit und Qualifikation zufolge derzeit 9,50 Euro. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro wäre demnach im Bereich des Armuts-lohnes angesiedelt. Das lehnt die Linke entschieden ab.

(Beifall bei der LINKEN und Zustimmung von Christel Wegner [fraktionslos])

Übrigens werden auch in den Gewerkschaften Rufe nach einer Untergrenze von 10 Euro immer lauter. Unter anderem fordert das die IG BAU. Ein weiterer Aspekt, warum wir einen Mindestlohn unterhalb der Armutsgrenze ablehnen, ist: Niedrige Löhne bedeuten weniger Beiträge zu den Rentenkassen und erhöhen das Risiko zukünftiger Altersarmut. Meine Damen und Herren, die Rentenreformen von SPD und Grünen sowie von CDU und SPD lassen obendrein das Niveau der gesetzlichen Renten langfristig dramatisch sinken. Die Kürzungen sollen durch mehr private Vorsorge ausgeglichen werden. Doch wer wenig verdient, hat dazu keine wirkliche Chance. So potenziert sich das Risiko von Altersarmut. Das alles wollen wir nicht. Darum enthalten wir uns bei dem Gesetzentwurf der SPD.

Schönen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

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Schönen Dank, Herr Präsident.

- Frau König, ich weiß, dass es zwecklos ist, Ihnen noch einmal die Vorzüge des Mindestlohns zu erklären. Ihre Darstellung kann man aber nicht so stehen lassen, weil sie realitätsfern ist. Sie sprechen davon, dass Gewerkschaften mit Unternehmen vernünftige Löhne aushandeln können. Das ist auch richtig und ist auch gut so. Das brauchen Sie gerade mir nicht zu sagen. Sie vergessen aber, dass mittlerweile nur noch weniger als 50 % der Unternehmen tarifgebunden sind, weil Unternehmer aus diesem Verbund ausgestiegen sind.

(Gabriela König [FDP]: Warum denn bloß?)

Was sollen die Mitarbeiter dieser Unternehmen denn machen? - Sie verdienen dann nur Geld unterhalb der Armutsgrenze. Ich habe es vorhin ausgeführt: Weniger als 10 Euro sind unterhalb der Armutsgrenze. - Wenn Sie sagen, dass das ein vernünftiger Einstieg sei und man nicht alles gleichzeitig machen könne, dann ist das diesen Menschen gegenüber zynisch, die arbeiten und für sich sorgen wollen. Es ist unerträglich, dass Sie dies so darstellen.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Lies hat es gerade ausgeführt: Mindestlohn schützt gerade kleine Unternehmen, weil der Wettbewerb der gleiche ist. Noch etwas: Mindestlohn bedeutet, wie schon das Wort sagt, die Untergrenze. Natürlich können Unternehmen, ob tarifgebunden oder nicht tarifgebunden, ihren Arbeitnehmern auch höhere Löhne zahlen. Aber unterhalb von 10 Euro oder 8,50 Euro, wie es die SPD sieht, ist die absolute Armutsgrenze. Kein Mensch, der arbeitet, sollte unter diesem Stundenlohn arbeiten müssen, sondern er sollte immer von seiner Arbeit leben können. Darum fordern wir nach wie vor 10 Euro.

(Beifall bei der LINKEN)