Landtagsrede von Ursula Weisser-Roelle

9. November 2011 Ursula Weisser-Roelle

Rede zum "Entwurf eines Gesetzes über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NdsGVFG)"

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Wir haben es eben schon gehört: Ab 2014 wird die verkehrliche Zweckbindung entfallen, und ab 2020 will der Bund dem Entflechtungsgesetz zufolge die Zahlungen an die Länder sogar vollständig einstellen: von bislang 130 Millionen Euro jährlich auf Null. Das ist nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN)

Darum begrüßen wir den Gesetzentwurf der Grünen, in dem die Landesförderung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des kommunalen Straßenbaus auf eine verlässliche Grundlage gestellt wird. Die niedersächsischen Kommunen brauchen Planungssicherheit, und die haben sie ohne Gesetz nicht. Sie können sich nicht auf die schwarz-gelbe Landesregierung verlassen. Meine Damen und Herren von CDU und FDP, ich verstehe nicht, warum Sie so gegen den Gesetzentwurf der Grünen sind, hat doch die schwarz-gelbe Landesregierung in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf verabschiedet, der fast wortgleich war. So schlecht kann er also gar nicht sein. Er bietet den Kommunen in Baden-Württemberg Planungssicherheit. Diese Planungssicherheit brauchen wir auch für die Kommunen in Niedersachsen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das gilt umso mehr, als die schwarz-gelbe Koalition im Niedersächsischen Landtag ihre ganze Kraft darauf verwendet, ein für uns widersinniges Kreditverbot in der Landesverfassung zu verankern. Damit haben die Kommunen noch weniger Möglichkeiten, nach 2020 Planungen vorzunehmen. Wir stellen uns hier im Landtag gegen die sogenannte Schuldenbremse, wie übrigens auch der DGB in Niedersachsen.

(Gabriela König [FDP]: Das ist ja interessant!)

Zurück zum Gesetzentwurf der Grünen. Wir unterstützen ihn ausdrücklich, weil er unbefristet gelten soll. Gleichwohl stimmen wir ihm nicht zu, sondern werden uns der Stimme enthalten. Das hängt mit drei wichtigen Kritikpunkten zusammen: Erstens vermissen wir in dem Gesetzentwurf eine ökologischere Ausrichtung der Förderung. Zweitens erkennen wir keine zwingende Lenkungsabsicht für die Stärkung des öffentlichen Bahn- und Busverkehrs. Drittens bemängeln wir, dass beim Straßenbau nur der Aus- und Neubau gefördert werden soll, nicht aber die Instandsetzung und Renovierung.

Meine Damen und Herren, diese Kritikpunkte sind nicht auf unserem Mist gewachsen, sondern es sind genau die, die der Sprecher der Grünen in den baden-württembergischen Landtag eingebracht hat und leider nicht durchbringen konnte. Vielleicht wollten die Grünen das hier auch nicht hineinschreiben: in der Hoffnung, dass CDU und FDP dem ansonsten guten Entwurf zustimmen könnten. Aber Sie sehen, Herr Hagenah, das war ein Fehler. Sie hätten Ihre Punkte optimieren sollen. CDU und FDP stimmen dem Entwurf auch so nicht zu.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Danke für das Verständnis!)

Wir lehnen den Antrag von CDU und FDP ab. Er ist ein reiner Schaufensterantrag. Er enthält nur Absichtserklärungen und gibt keine Planungssicherheit für die Kommunen.

(Beifall bei der LINKEN)