Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Die Landesregierung begründet ihren Entwurf zum Gaststättengesetz damit, eine Deregulierung und Entbürokratisierung verfolgen zu wollen.
(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: So ist es!)
Von der bestehenden Gaststättenerlaubnis, die für eine bestimmte Person, für bestimmte Räume sowie für eine bestimmte Betriebsart erteilt wird, soll abgerückt und stattdessen ein bloßes Anzeigeverfahren eingeführt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die vor-gesehene Neuregelung des Regierungsentwurfs führt nicht zu einer Deregulierung und nicht zu einer Entbürokratisierung.
(Zustimmung bei der LINKEN)
Auch die kommunalen Spitzenverbände raten dringend von diesem Paradigmenwechsel ab, weil das nicht im Sinne der mit der Überwachung betrauten Kommunen ist und auch nicht im Interesse der Gewerbetreibenden liegen kann. Durch die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte wurde ermittelt, ob im Einzelfall Störungen oder Gefahren abzuwehren sind und die Erlaubnis versagt oder mit Auflagen versehen werden muss. Diese vorgelagerte Prüfung der Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden hat sich aus kommunaler Sicht bewährt und sollte, so die Aussage der kommunalen Spitzenverbände, unbedingt beibehalten werden.
(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Hat viel Arbeit gemacht!)
Auch wird befürchtet, dass bei Aufhebung des Erlaubnisvorbehalts ein wichtiges Steuerungsinstrument im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes entfallen würde. So die kommunalen Spitzenverbände. Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände ist die Erlaubnis für den Gewerbetreibenden selbst von Vorteil. Meine Damen und Herren, die bisherige Regelung war auch in seinem Interesse; denn alle Investitionen - die oft nicht gering sind, wenn man ein Lokal aufmacht - konnten auf der gesicherten Grundlage einer umfassend geprüften und erteilten Konzession erfolgen. Das ist später anders. Der Gesetzentwurf sieht hier nur eine rein nachträgliche Kontrolle vor mit der Gefahr einer möglichen Schließungsverfügung für den Gastwirt. Das kann für ihn sehr teuer werden, wenn er vorher große Investitionen getätigt hat.
(Zustimmung bei der LINKEN)
Auch die Gewerkschaft NGG fürchtet, dass durch den Verzicht auf eine erforderliche Erlaubnis jegliche Qualifizierungsvoraussetzung für den Betrieb einer Gaststätte fehlt. Die NGG hält es für zwingend notwendig, dass Gaststättenbetreiber u. a. notwendige lebensmittelrechtliche und gesundheitsrechtliche Kenntnisse besitzen müssen, um eine Gesundheitsgefährdung der Allgemeinheit auszuschließen.
(Zustimmung bei der LINKEN)
Meine Damen und Herren, im Gaststättengewerbe ist der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten besonders hoch. Wir befürchten, dass nach Abschaffung der Erlaubnispflicht ein weiteres Einfalltor für die Fortführung solcher Niedriglohnpraktiken geöffnet wird. Meine Damen und Herren, aus all den von mir genannten Gründen lehnt die LINKE den vorliegenden Gesetzentwurf ab.
(Beifall bei der LINKEN)