Landtagsrede von Ursula Weisser-Roelle

11. November 2011 Ursula Weisser-Roelle

Rede und Redebeiträge zum Thema: "Gesetzlicher Mindestlohn - jetzt! Für armutsfeste Löhne und Altersrenten!"

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Die Linksfraktion fordert mit dem Antrag „Gesetzlicher Mindestlohn - jetzt! Für armutsfeste Löhne und Altersrenten!“ die Niedersächsische Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf als Bundesratsinitiative vorzulegen, der die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns für das gesamte Bundesgebiet vorsieht.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns soll unter Anwendung der OECD-Definition berechnet wer-den. Bei Löhnen unterhalb dieser Schwelle handelt es sich um Armutslöhne. Details dazu finden Sie in unserem Antrag. Meine Damen und Herren, nach der jüngsten Um-frage im Auftrag der ARD vom 3. November 2011 befürworten 87 % der Bevölkerung der Bundesrepublik die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes.

(Beifall bei der LINKEN - Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Aber nicht, wie ihr das wollt!)

In Deutschland fehlt eine solche gesetzliche Lohnuntergrenze, für die DIE LINKE seit dem Jahr 2003 unentwegt kämpft. Bereits in 23 der 27 Mitglied-staaten der Europäischen Union gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. Meine Damen und Herren, Lohndumping hat in der Bundesrepublik seit zehn Jahren Hochkonjunktur. Die Zahl der Beschäftigten, die vom Lohn für ihre Arbeit nicht mehr leben können, ist stark gestiegen. Heute arbeiten in Deutschland bereits 2 Millionen Frauen und Männer zu Stundenlöhnen unter 6 Euro, darunter rund 200 000 Menschen in Niedersachsen. Die massive Ausweitung des Niedriglohnsektors ist nicht hinnehmbar. Würde hat ihren Wert und Arbeit ihren Preis. Dumpinglöhne von heute sind gleichbedeutend mit Armut von morgen.

(Beifall bei der LINKEN)

Darum gilt für die Linke in der Arbeits- und Rentenpolitik der doppelte Gleichklang: gute Arbeit, gute Löhne, gute Renten - Mindestlohn, Mindestsicherung und Mindestrente.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, ich zitiere jetzt aus der Zeitung Neues Deutschland vom 8. November 2011.

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Ist das Pflichtlektüre bei euch? - Weitere Zurufe von der CDU)

- Hören Sie erst einmal zu! „Es gibt Millionen von Menschen, die in Teilzeitarbeit, Leiharbeit, Niedriglohn, geringfügiger Beschäftigung usw. darben, die nicht genug Einkommen haben, um am gesellschaftlichen Leben vernünftig teilzuhaben. ... Und ein wichtiger Baustein zur Behebung des Dilemmas im Bereich des Niedriglohnsektors - das sind in Deutschland fast 5 Millionen Menschen, in Niedersachsen knapp 500 000 Menschen - ist der Mindestlohn.“ Meine Damen und Herren, wer das gesagt hat, war kein Politiker der Linken, wie Sie jetzt vermuten, sondern Justizminister Bernd Busemann. Ich gratuliere Herrn Busemann - er ist leider gerade nicht da - zu dieser Einsicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr McAllister sagt in der Stuttgarter Zeitung vom 8. November 2011: „Ich bin nicht mehr bereit, soziale Verwerfungen im Niedriglohnbereich zu akzeptieren. ... Eine angemessene Bezahlung hat auch etwas mit der Würde eines Menschen zu tun. Und ich halte manche Niedrigstlöhne, die in Deutschland gezahlt werden, schlicht und ergreifend für unwürdig.“

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, ganz zweifellos ist es ein Fortschritt, dass die Diskussion um Mindestlöhne nun endlich auch in der CDU - auch in Niedersachsen - geführt wird. Das zeigt erneut: Die Linke wirkt.

(Beifall bei der LINKEN - Clemens Große Macke [CDU]: Da müssen Sie ja selber schmunzeln!)

Herr McAllister und Herr Busemann, lassen Sie Ihren schönen Worten Taten folgen! Wir fordern Sie auf, in der Novelle des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes einen Mindestlohn zu verankern. Die Linke hat das im Niedersächsischen Landtag bereits mehrfach zur Abstimmung gestellt.

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Im Gaststättengesetz auch!)

Die CDU will anscheinend einen Mindestlohn, auch wenn er - mit Ausnahme von Herrn Busemann - häufig verschämt als Lohnuntergrenze bezeichnet wird. Jedoch weigert sich die CDU bisher, eine verbindliche Lohnuntergrenze gesetzlich festzuschreiben.

(Zuruf von der CDU: Das haben wir sogar beschlossen!)

Die Union will, dass die Tarifvertragsparteien diese Lohnuntergrenze aushandeln, allerdings nur für Branchen und Wirtschaftsbereiche, in denen es keine Tarifverträge gibt.

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Genau da!)

Meine Damen und Herren, so etwas kann sich nur jemand ausdenken, der mit der Tarifwirklichkeit wenig vertraut ist oder gar die Öffentlichkeit täuschen will.

(Beifall bei der LINKEN)

Während die Gewerkschaften früher noch weitgehend in der Lage waren, für nahezu alle Beschäftigten wirksame Mindestregelungen bei den Entgelten zu erzielen, so hat sich das jetzt weitgehend geändert. Mittlerweile können auch Tarifverträge nicht mehr wirksam vor Niedriglöhnen schützen. Mit der Agenda 2010 wurde der Tarifautonomie ein weiterer Schlag versetzt. Wenn immer mehr Menschen befristet arbeiten müssen, wenn immer mehr Menschen als Leiharbeiter eingestellt wer-den, ist gewerkschaftliche Durchsetzungskraft massiv eingeschränkt.

Die Angst vor dem Absturz in Hartz IV diszipliniert die Menschen in den Betrieben. Unter diesen Rahmenbedingungen konnten Gewerkschaften in vielen Tarifbereichen nur noch miserable Abschlüsse erzielen. Dazu kommt, dass in immer mehr Bereichen Tarifverträge überhaupt nicht mehr möglich sind. Das war letztlich Anlass für die DGB-Gewerkschaften, die Forderung der Linken nach einem gesetzlichen Mindestlohn aufzunehmen. Die SPD schloss sich dem dann auch an. Meine Damen und Herren, im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, dass ein Vertrag, der zulasten Dritter abgeschlossen wird, als sittenwidrig gilt. Viele Niedriglohnjobber sind jetzt schon auf staatliche Unterstützung angewiesen. Das sind unnötige Lohnsubventionen. Sie entlasten die Unternehmen und kosten den Staat viel Geld.

(Glocke des Präsidenten)

Die Politik der vergangenen Jahrzehnte hat dazu geführt, dass Niedriglöhne für ein Viertel der Beschäftigten in Deutschland bittere Realität sind. Ich halte deshalb jeden Arbeitsvertrag, bei dem der Staat heute den Lohn oder später die Rente mit Steuergeldern aufstocken muss, für sittenwidrig.

(Beifall bei der LINKEN)

Millionen Arbeitsverträge in Deutschland sind somit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sittenwidrig. Wer Vollzeit für 7,79 Euro brutto arbeitet, bleibt Aufstocker und bekommt nach 45 Jahren Vollzeitbeschäftigung eine Rente von unter 600 Euro.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Ein Skandal ist das!)

Darüber sollten Sie in der CDU bei Ihrem Parteitag einmal nachdenken und diskutieren.

(Beifall bei der LINKEN - Ulf Thiele [CDU]: Beschimpfen Sie doch nicht die Tarifpartner die ganze Zeit! Das ist schrecklich!)

Meine Damen und Herren, was die CDU will, verdient den Namen Mindestlohn nicht. Es ist in Wirklichkeit eine gesetzliche Ermunterung zum Lohndumping auf Kosten der Steuerzahler und der Staatskasse.

(Glocke des Präsidenten)

Wenn die CDU sich weigert, die Lohnuntergrenze gesetzlich festzulegen, ist das in meinen Augen Zynismus pur. Den Schwarzen Peter den Tarifvertragsparteien zuzuschieben, ist so, als würde man einem Menschen die Beine brechen und dann von ihm verlangen, dass er 100 m läuft.

(Beifall bei der LINKEN)

Vizepräsident Dieter Möhrmann: Frau Kollegin, letzter Satz, bitte!

Ursula Weisser-Roelle (LINKE): Es kommt der letzte Satz: Wer den Menschen wirklich helfen will, der kommt an keinem gesetzlichen Mindestlohn vorbei. Dieser sollte nicht weniger als 10 Euro betragen und flächendeckend verankert werden.

(Beifall bei der LINKEN - Christian Grascha [FDP]: Warum nicht 12, 15 oder 20 Euro?)

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Danke, Herr Präsident.

- Herr Rickert, natürlich ist auch für die Linke die Tarifautonomie ein hohes Gut - das ist ganz unbestritten. Aber es fallen nur noch ca. 50 % der Betriebe und der Beschäftigten unter einen Tarifvertrag. Ich habe vorhin erläutert, warum das so gekommen ist. Natürlich haben die Gewerkschaften am Anfang der Diskussion um einen Mindestlohn gesagt: Das ist unsere Aufgabe. - Die Gewerkschaften mussten aber leider erkennen, dass sie in bestimmten Bereichen keine Möglichkeit haben, Tarifverträge abzuschließen, weil sich Unternehmen ganz strikt weigern, Tarifverträge abzuschließen. Von daher benötigen wir für diese 50 % der Menschen eine gesetzliche Lohnuntergrenze. Diese muss aber auch armutsfest sein. Wenn Sie sagen: „Um Gottes willen, bei 10 Euro gehen die Arbeits-plätze verloren“, dann sage ich: Herr Rickert, Löhne unter 10 Euro sind nicht armutsfest, bedeuten, dass weiter aufgestockt werden muss.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn hier von der Würde des Menschen gesprochen wird, dann muss man einmal überlegen, wo bei Ihnen die Würde des Menschen anfängt. Soll er weiter Aufstocker bleiben, oder soll er von seinem Lohn leben können? Dafür benötigt man – das belegen alle Untersuchungen - mindestens einen Lohn von 10 Euro.

(Christian Grascha [FDP]: Bleibt die Würde erhalten, wenn der Arbeitsplatz wegfällt?)

Sie haben gesagt, für gering Qualifizierte gibt es sonst keinen Einstieg in den Arbeitsmarkt. Nach meiner Auffassung ist aber der Mindestlohn nicht für hoch Qualifizierte, sondern er ist für die Menschen da, die eine geringe Qualifizierung haben. Auch diese Menschen haben das Recht, von ihrer Arbeit leben zu können.

(Glocke des Präsidenten)

Von daher sind 10 Euro das Mindeste, um nicht unter die Armutsgrenze zu fallen.

(Ulf Thiele [CDU]: Oder 12, oder 13, und demnächst 15!)

- Ja, gerne.

(Ulf Thiele [CDU]: Ja, genau, das ist das Problem!)

Sie erhöhen doch Ihre Diäten auch ständig, warum bleiben Sie nicht auf dem Niveau von vor zehn Jahren! Überlegen Sie genau, was Sie sagen - - -

(Beifall bei der LINKEN - Der Präsident schaltet der Rednerin das Mikrofon ab)

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Danke, Herr Präsident.

Der Beitrag passt zu beiden Vorrednern. - Herr Bley, ich weiß nicht, ob dies das Niveau sein soll, von dem vorhin gesprochen worden ist. Wenn Sie Vergleiche anstellen, ob wir 71 Cent wie in Bulgarien oder 10 Euro wie in Luxemburg wollen, dann ist das ein Niveau, auf das wir uns auf keinen Fall begeben werden, weil es zu niedrig ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie sprechen immer von einem Lohn, von dem man leben können muss. Warum akzeptieren Sie nicht, dass es in Deutschland eine Definition der Armutsgrenze gibt? Es gibt auch eine Pfändungsfreigrenze. Die Pfändungsfreigrenze beschreibt ein gesetzliches Minimum für das Einkommen von Erwerbstätigen. Das ist gesetzlich festgeschrieben. Ein Gerichtsvollzieher, der pfändet, muss einem Alleinstehenden einen Betrag von mindestens 1 030 Euro brutto im Monat lassen. - So schreibt es das Gesetz vor.

Mit Ihrer Forderung, den Stundenlohn aus der Leiharbeitsbranche - ich glaube, 7,50 Euro - als Untergrenze heranzuziehen, würden Sie unter dieser Freigrenze liegen, die gesetzlich festgeschrieben ist. Das ist für mich sittenwidrig. Also bewegen Sie sich zurzeit in einer Diskussion, die absolut sittenwidrig ist. Das ist nicht meine Behauptung, sondern das beschreibt das Bürgerliche Gesetzbuch. Aus diesen 1 030 Euro je Monat ergibt sich bei einer Beschäftigung von 38 Stunden pro Woche ein Stundenlohn von 8,62 Euro. Und da sagen Sie mir, 7,50 Euro seien eine gute Grundlage!

(Beifall bei der LINKEN)