
Hannover. Die Fraktion DIE LINKE im Niedersächsischen Landtag fordert die Beobachtung des CDU-nahen Rings Christlich-Demokratischer Studenten durch den Verfassungsschutz. „Die jüngsten Äußerungen vom Vorsitzenden des Studentenbundes, Gottfried Ludewig, sind klar verfassungswidrig, sie verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hans-Henning Adler. Ludewig hatte erklärt, er wolle die Stimmrechte von Rentnern und Arbeitslosen bei Bundestags- und Landtagswahlen einschränken. In einem Papier des Studentenbundes mit dem Titel „Drei Thesen zur Stärkung der Leistungsträger“ heißt es: „Diejenigen, die den deutschen Wohlfahrtsstaat finanzieren und stützen, müssen in diesem Land wieder mehr Einfluss bekommen. Die Lösung könnte ein doppeltes Wahl- und Stimmrecht sein.“ Allein mit „Hartz IV-Beziehern und Rentnern“ könne der soziale Ausgleich in Deutschland nicht funktionieren.
„Herr Ludewig will offenbar das Klassenwahlrecht wieder einführen. Das ist ein Skandal“, sagt Kreszentia Flauger, Niedersachsen Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE, und betont: „Das ist eine verfassungsfeindliche Bestrebung“. Mit diesen Bestrebungen dokumentiere Ludewig, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung in seinem politischen Handeln nicht für maßgeblich hält. Wäre Ludewig ein demokratischer Politiker, dann wüsste er, dass in Paragraph 4 (2) des Bundesverfassungsschutzgesetzes steht: „das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen…“
Adler und Flauger fordern Bundeskanzlerin Angela Merkel und Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff außerdem auf, sich von Ludewigs Äußerungen zu distanzieren.
Christian Degener