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20. März 2009 Pia Zimmermann, innenpolitische Sprecherin

DIE LINKE: Landesregierung muss Voraussetzungen für neues NPD-Verbotsverfahren erfüllen – Alle V-Leute in NPD-Gremien endlich „abschalten“

Hannover. DIE LINKE im Niedersächsischen Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, den Weg für ein neues NPD-Verbotsverfahren so schnell wie möglich frei zu machen. Innenminister Uwe Schünemann müsse endlich aufwachen und die Möglichkeiten des Grundgesetzes nutzen, um konsequent gegen die NPD vorzugehen, forderte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Pia Zimmermann: „Die NPD hat in letzter Zeit immer wieder bewiesen, dass sie eindeutig verfassungsfeindlich ist – schließlich nimmt sie schon seit Jahren militante Neonazigruppen in ihre Reihen auf und nutzt sie als politisches Instrument.“ Wer, wie die NPD, Rassismus und Antisemitismus propagiere und sich dabei auch noch des Gewaltpotenzials der sogenannten ‚Freien Kameradschaften‘ bediene, der habe keinen Schutz durch die Verfassung verdient, so Zimmermann. „Was benötigt Herr Schünemann denn eigentlich noch, bis er die Gefahr, die von der NPD ausgeht, endlich ernstnimmt?“

Völlig untauglich im Kampf gegen die Neonazis sei der jüngste Vorstoß des Innenministers, die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschließen - ein Vorhaben, das aller Wahrscheinlichkeit nach selbst nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei und vor dem Bundesverfassungsgericht schon deshalb kaum Chancen auf Erfolg habe, sagte Zimmermann.

Um den politischen Druck für ein neues Verbotsverfahren zu erhöhen, hat die Linksfraktion für die kommende Woche einen entsprechenden Antrag auf die Tagesordnung des Landtags setzen lassen. Sie fordert die Landesregierung darin auf, sämtliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die im Jahr 2003 zum Scheitern des ersten Verbotsversuchs geführt hatten. „Das heißt zu allererst: Niedersachsen muss dem Beispiel anderer Bundesländer folgen und seine V-Leute aus den NPD-Gremien abziehen“, so Zimmermann. Das sei die wichtigste Voraussetzung, die das Bundesverfassungsgericht für eine Neuaufnahme des Verfahrens genannt habe.