
Hannover. Mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE befasst sich heute der Haushaltsausschuss des niedersächsischen Landtages. Die Fraktion fordert erhöhte Steuerbelastungen für die Vermögenden im Lande und gleichzeitig ein Verzicht auf eine Verfassungsänderung, die den Ländern künftig die Aufnahme neuer Kredite strikt verbieten will.
Ihr Fraktionsvorsitzender Dr. Manfred Sohn führte in seiner Begründung an, dass er - zu seiner eigenen Verblüffung - sogar Unterstützung durch die FDP-Landtagsfraktion erfahren habe, die laut Protokoll der 38. Plenarsitzung erklärte: "Wenn wir in Niedersachsen unsere Einnahmen, wie beschrieben, nicht beeinflussen können, die Ausgaben auch nur bedingt, dann führt das mit der jetzigen Grundgesetzänderung beabsichtigte absolute Neuverschuldungsverbot dazu, dass unsere politische Handlungsfähigkeit gleich null sein wird. Wir halten Grundsätze der Haushaltspolitik auf der Bundesebene für wichtig und richtig. Die Einführung von konkreten Schuldenregelungen muss aber den Ländern vorbehalten bleiben und in den Landesverfassungen geregelt werden. Sie bedürfen der konstitutiven Mitwirkung durch die Landesparlamente - denn wir haben das Budgetrecht – und dürfen uns nicht durch die Änderungen des Grundgesetzes übergestülpt werden." (Rede Abg. Grascha, 14. Mai 2009). Dies werde auch unterstützt durch den FDP-Föderalismus-Experten Ernst Burgbacher, der gegenüber der Presse am 26. Mai angekündigt hatte, dass die FDP dem Kreditverbot nicht zustimmen wolle.
Sohn forderte, dass die FDP dieser Linie folgen und in der Landesregierung dafür sorgen müsse, dass Niedersachsen im Bundesrat der beabsichtigten Grundgesetzänderung nicht zustimmt. Er kritisierte den Schleuderkurs der FDP in Niedersachsen: Deren Wirtschaftsminister Rösler hatte entgegen der Stellungnahme im Landtag gestern gegenüber der Presse die SPD dafür getadelt, dem Kreditverbot nicht zuzustimmen. Sohn wörtlich: "Herr Rösler blickt offenbar durch die Positionen seiner eigenen Partei nicht mehr durch und möchte wohl seine diese Woche ablaufende 100-Tage-Schonfrist bis zur Neige ausschöpfen."