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28. Mai 2010 Hans-Henning Adler, kommunalpolitischer Sprecher

DIE LINKE fordert Ausbau der kommunalen Selbstverwaltung

Hannover. In der Debatte um die Reform des Kommunalverfassungsrechts hat die Fraktion DIE LINKE gefordert, die kommunale Selbstverwaltung auszubauen. Außerdem wollen die LINKEN die Rechte der gewählten Räte stärken – auch gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten – und die Instrumente der direkten Demokratie weiterentwickeln. Im Einzelnen setzt sich die Fraktion DIE LINKE für folgende Ziele ein:

  1. Die Amtszeit des Hauptverwaltungsbeamten wird auf fünf Jahre begrenzt. Ab 2011 wird eine Übergangsregelung eingeführt, die es erlaubt, die Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamten und der Räte zu synchronisieren. Die Abwahl eines Hauptverwaltungsbeamten durch den Rat soll künftig mit einer 2/3-Mehrheit und nicht mehr mit einer 3/4-Mehrheit möglich sein. Das Sonderstimmrecht des Hauptverwaltungsbeamten im Rat wird gestrichen, da es systemwidrig ist. Es verzerrt das Wahlergebnis im Rat. Bei der Wahl des Hauptverwaltungsbeamten soll es bei der Stichwahl bleiben, wenn ein Kandidat im ersten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit der Stimmen erzielt hat.
  2. Die Hürden für Instrumente der direkten Demokratie wie Bürgerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid werden abgesenkt. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sollen in Zukunft auch für Anliegen genutzt werden können, die durch Bauleitpläne oder Planfeststellungsverfahren geregelt sind. Räte dürfen in laufenden Verfahren Bürgerbegehren nicht durch Beschlüsse unterlaufen können.
  3. <//font>Der Verwaltungsausschuss bzw. Kreisausschuss soll abgeschafft werden. Dies vereinfacht die kommunale Demokratie und beseitigt ein Gremium, das schon deshalb problematisch ist, weil es nicht öffentlich tagt. In der  Praxis hat es sich auch als überflüssig erwiesen, weil Ratsbeschlüsse hinreichend durch die Fachausschüsse vorbereitet werden. In schwierigen Fällen (z.B. bei unterschiedlicher Beschlusslage der Ausschüsse) kann der Hauptverwaltungsbeamte durch informelle Koordination mit den Fraktionsvorsitzenden die Ratssitzungen sachgerecht vorbereiten.
  4. Angesichts der Finanzkrise der Kommunen sollten in der Kommunalverfassung neue finanzielle Handlungsspielräume verankert werden. Der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen dürfen keine künstlichen Fesseln angelegt werden, wie es bislang noch in § 109 NGO/ § 65 NLO vorgesehen ist. Um das kommunale Selbstverwaltungsrecht zu erhalten, muss die Kommunalaufsicht in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden, überschuldete Kommunen unter Druck zu setzen, um ihnen eine bestimmte Politik vorzuschreiben.