Soziale Sicherheit ist Menschenrecht!

 

 

Wir streiten für eine Gesellschaft, die jedem Menschen ein Leben in Freiheit und sozialer Sicherheit ermöglicht. Zu den Freiheitsgütern, die dies erst ermöglichen, gehören unverzichtbar die sozial gleiche Teilhabe der Einzelnen an den Entscheidungen in der Gesellschaft, existenzsichernde, sinnvolle Arbeit, Bildung und Kultur, hochwertige Gesundheitsleistungen und soziale Sicherungen. Notwendig ist die Überwindung aller Eigentums- und Herrschaftsverhältnisse, ,,in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist" (Karl Marx).

Sozialabbau, Privatisierung, Massenarbeitslosigkeit, unsichere Beschäftigung, stagnierende und sinkende Einkommen haben die bisherigen Sozialsysteme in eine Krise geführt. DIE LINKE setzt sich ein für eine Erneuerung des Sozialstaats und der öffentlichen Dienstleistungen. Eigenständige soziale Sicherheit soll der Entfaltung der Persönlichkeit Rückhalt geben, soll alle Mitglieder der Gesellschaft vor den großen sozialen Risiken absichern, den Lebensstandard bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbslosigkeit gewährleisten, Armut verhindern und die Gleichstellung der Geschlechter und die Vielfalt der Lebensweisen ermöglichen. 320.000 Menschen in Niedersachsen sind offiziell als erwerbslos gemeldet. Die Landesregierung hat nichts getan, um diesen Zustand zu ändern. Der gegenwärtige, hauptsächlich exportgestützte konjunkturelle Aufschwung hat nichts mit der Politik der Landesregierung zu tun. Er wird die Situation nicht grundlegend ändern. Fast eine Viertelmillion Menschen sind auf Hartz IV gesetzt – aber ihre Nöte kommen im Landtag nicht einmal zur Sprache.

Nach Erhebungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe(BIAJ) lebt in Niedersachsen jedes sechste Kind unter 15 Jahren, das sind 205.000 junge Menschen, auf Sozialhilfeniveau - und die Regierung redet scheinheilig davon, dass die Kinder unsere Zukunft seien.

Das Land Niedersachsen ist seit dem Amtsantritt der Wulff-Regierung einer der Vorreiter des Sozialabbaus in der Bundesrepublik. Eine der ersten Taten dieser Regierung war die Streichung des Blindengeldes - erst auf massiven öffentlichen Druck haben CDU und FDP dies zu einem kleinen Teil korrigiert. Ob Suchtberatung oder Ehe- und Familienberatung, Hausaufgabenhilfen oder Schuldnerberatung – diese Regierung hat eine Schneise des Kahlschlages durch die Sozialstaatslandschaft in Niedersachsen gezogen. Überall hat die Landesregierung gekürzt. Durch Streichungen im sozialen Wohnungsbau von über 90 Millionen Euro sowie der Abschaffung der Wohnraum-Zweckentfremdungs-Verordnung sind Wohnungen insgesamt teurer geworden.

 

Hartz IV muss weg!

Dieses wie auch das gesamte Problem der Massenarbeitslosigkeit kann letztlich nur durch einen Politikwechsel auf Bundesebene angegangen werden. Dafür setzt sich die LINKE in Niedersachsen ein. Trotzdem muss auch durch Maßnahmen auf Landesebene die Situation für Erwerbslose verbessert werden. Dazu gehört eine würdige Behandlung auch von Langzeiterwerbslosen. Vertreter der Arbeitslosen gehören in die Beiräte
der ARGen. Dazu gehört die Förderung einer von der Arbeitsagentur und den ALG-II-Behörden unabhängige Beratung der Erwerbslosen. Weiterbildung und Eingliederung müssen ausgebaut werden.


1-€-Jobs sind keine Lösung. Sie gefährden reguläre Beschäftigungsverhältnisse oder tragen zu ihrem Abbau bei. Wir fordern zumindest Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante (d.h. mit Arbeitsvertrag) und Nutzung weiterer arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Wenn man alle Mittel für Erwerbslose zusammenführt (ALG II, Aufwandsentschädigung und Sozialversicherungsbeiträge bei Ein-Euro-Jobs, vor allem aber die an Maßnahmeträger gezahlten Gelder, Kosten der Unterkunft), lassen sich mit wenig Mehraufwand tariflich bezahlte, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze finanzieren. Der Bedarf für entsprechende Beschäftigungen, die der Markt nicht bedient, ist riesengroß.

Wir fordern deshalb die Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors mit einer Vielzahl von solchen Arbeitsverhältnissen bei Vereinen, Projekten und Initiativen im Sozial-, Umwelt- und Kulturbereich und für Chancengleichheit für Frauen. So können gemeinnützige Aufgaben verwirklicht werden, die kein privatwirtschaftlicher
Anbieter übernimmt. Initiativen in den Kommunen für Frauen- und Mädchenarbeit, Beratungsstellen für Gewaltopfer, die unabhängige Beratung für Erwerbslose, Kulturprojekte, Interkulturelle Arbeit sowie Unterstützung für Frauenhäuser müssen vom Land gefördert werden.


Die landesweite objektbezogene Förderung von Wohnungsbau muss wieder aufgenommen werden um gezielt den Wohnungsmarkt dort zu entlasten, wo sich gegenwärtig Mangelsituationen abzeichnen, zum Beispiel bei Single-Wohnungen in den großen Städten. Damit kann das Preisniveau der Mieten nach unten korrigiert werden. Zugleich wird damit auch eine Entlastung der Kommunen ermöglicht, die gegenwärtig die Wohnkosten der Hartz-IV-Berechtigten zahlen müssen.


DIE LINKE will nach dem Vorbild einzelner Kommunen landesweit einen „Sozialpass Niedersachsen“ einführen, durch den Menschen mit geringem Einkommen mit Preis-Nachlässen Verkehrsleistungen, kulturelle oder sportliche Angebote in Anspruch nehmen können. Sie will, dass das Landesblindengeld einkommensunabhängig auf die Höhe vor der Abschaffung durch die Landesregierung unter Einrechnung eines Inflationsausgleichs zurückgeführt wird. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass landesweit die Schuldnerberatungsstellen gefördert werden, dass Fördergelder auch an Einrichtungen fließen, die der Prävention von Gesundheitsgefährdungen dienen – vor allem Sucht- und andere Beratungsstellen.

 

Gleiche Krankenversorgung für alle - unabhängig vom Geldbeutel!

CDU und SPD haben in der Bundesregierung das Gesundheitswesen weiter deformiert und den privaten Krankenkassen weitere Vorteile gegenüber den gesetzlichen Kassen verschafft. Das schadet besonders der gesundheitlichen Versorgung der Ärmeren und Normalverdiener, die nicht genug Geld haben, sich zusätzliche private Krankenversorgung einzukaufen. Nach dem noch von der früheren niedersächsischen Sozialministerin Ursula von der Leyen im Dezember 2001 vorgelegten „Konzept für die künftige Krankenhausstruktur“ soll etwa ein Viertel der niedersächsischen Krankenhausbetten gestrichen werden, obwohl Niedersachsen als Flächenland eine patientennahe stationäre Versorgung braucht. Das ist skandalös und nicht zu verantworten. Gleichzeitig wird die ambulante Versorgung der Patienten in ländlichen Gebieten durch Ärztemangel bedroht. Zudem gefährdet die Landesregierung mit der Privatisierung der Landeskrankenhäuser die Qualität der psychiatrischen Versorgung der Bevölkerung.

DIE LINKE fordert: Die Zahl der Krankenhausbetten darf in Niedersachsen nicht weiter reduziert werden, die Verteilung der Krankenhäuser muss sich an wohnortnaher Versorgung mit den gängigen Fachrichtungen orientieren. Regionale öffentliche Krankenhäuser sollen zu Gesundheitszentren weiterentwickelt werden. Es muss Schluss gemacht werden mit der Privatisierung öffentlicher Krankenhäuser.

Niedergelassene Ärzte sollen mit dem Ziel der Sicherung einer flächendeckenden Versorgung im ländlichen Bereich öffentliche zinsgünstige Krediten erhalten. Sie sollen in der häuslichen Patienten-Versorgung – nach schwedischem Vorbild – durch das Projekt der Gemeindeschwestern/-pfleger unterstützt werden, was eine intensive Vor-Ort-Betreuung in der Gesundheitsvorsorge und Pflege gerade von älteren und bewegungseingeschränkten PatientInnen ermöglicht.

DIE LINKE fordert das Konzept der Gemeindeschwester/-pfleger auch für die Familienhebamme, die nach der Geburt die Eltern zuhause besucht und bei Fragen der gesundheitlichen Versorgung, der Ernährung und des Umgangs mit dem Kind berät, bis das Kind in die Krippe oder den Kindergarten kommt. Im Bezug auf die medizinische Versorgung von Kindern wollen wir, zunächst in den Ballungsräumen, mittelfristig auch flächendeckend, die Einrichtung eines speziellen Kinder-Notdienstes erreichen.

In Gebieten mit ärztlicher Unterversorgung soll durch öffentliche zinsgünstige Kredite die Niederlassung gefördert werden. DIE LINKE will ein Gesetz für ein öffentliches Gesundheitswesen, das diesen Namen verdient. Dieses Gesetz soll die Durchsetzung und Kontrolle von Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern zur Verhinderung von Vernachlässigung gewährleisten, eine Bedarfsplanung für die Gesundheitsversorgung ermöglichen und dadurch die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung garantieren sowie eine wirksame Kontrolle von Gesundheitseinrichtungen (zum Beispiel der Qualität von Pflegeheimen, Pflegediensten) sicherstellen. Den Gesundheitsämtern ist eine Aufsichts- und Planungspflicht zuzuweisen. Sie sollen – in Zusammenarbeit mit örtlichen „Runden Tischen Gesundheit“ – Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung vor Ort organisieren.

In der Drogenpolitik befürwortet DIE LINKE Hilfe für die Betroffenen statt Strafverfolgung. Gefordert sind die Fortführung und die Absicherung von Methadon- und Heroin-Abgabeprogrammen unter staatlicher Kontrolle, Druckräume für schwer Abhängige, ausreichende Beratungs- und Therapieangebote für Drogenkranke. Polizei und Justiz sind von der Strafverfolgung des Besitzes, des Konsums und des Handelns mit kleinen Mengen bei Cannabis-Produkten freizustellen. Gleichzeitig muss eine verstärkte Aufklärung über gesundheitliche Risiken jedweder Art von Drogen stattfinden.

 

Menschenwürde im Alter

Durch Rentenkürzungen, Mehrwertsteuererhöhung und Reduzierung sozialer Leistungen hat die Bundesregierung das Leben der Menschen im Alter erheblich schwerer gemacht. Schon heute drücken finanzielle Sorgen viele Rentnerinnen und Rentner. Daneben ist für viele auch das Problem der selbstständigen Gestaltung ihres Alltags zentral. Allein und einsam in der Wohnung oder abgeschoben ins Pflegeheim – das ist die große Angst. Skandale der letzten Jahre haben gezeigt, dass das Betreuungsrecht schärfer kontrolliert werden muss – es darf nicht vorkommen, dass BetreuerInnen ihre Betreuten, ob Alte oder Nicht-Geschäftsfähige, finanziell ausnehmen oder ohne Notwendigkeit in ein Heim abschieben.

Durch die Föderalismusreform sind die Länder jetzt zuständig für die Heime, also braucht Niedersachsen ein eigenes Heimgesetz. Dieses sollte - soweit irgend möglich - die Autonomie der BewohnerInnen gewährleisten, Anforderungen an ausreichende Beschäftigtenzahlen in Verbindung mit humanen und tariflichen Arbeitsbedingungen formulieren, eine humane Pflege und die Kontrolle der Lebenssituation zum Schutz der Schwachen sowie den Abbau überflüssiger Bürokratie gewährleisten.

Solange Alten- und Pflegeheimen unter Rendite-Gesichtspunkten betrieben werden, ist eine scharfe Kontrolle zum Schutz der BewohnerInnen und der Beschäftigten erforderlich. Eine ausreichende Zahl von Heimen in öffentlicher Hand muss für Privatbetriebe Standards setzen. Die BewohnerInnen müssen direkt oder über ihre BetreuerInnen Einfluss durch Heimbeiräte und ähnliche Institutionen ausüben können.

Neue Wohnformen im Alter wie Wohngemeinschaften mit jungen und alten Menschen oder nachbarschaftsorientierte ambulante oder stationäre Wohnpflegegruppen sind durch ein Heimgesetz zu unterstützen.

 

Menschen mit Behinderungen

Behinderte Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Deshalb ist der Ausgleich von behinderungsbedingten Schwierigkeiten bei der Teilhabe am täglichen Leben gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte nicht vom finanziellen Leistungsvermögen der Betroffenen abhängig sein. DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung an den gesellschaftlichen Belangen auszuweiten. Dabei fordern wir eine Ausweitung der Eigenverantwortlichkeit und stärkere Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Betroffenen.

Wir wollen, dass staatlich finanzierte Hilfsangebote auf die individuellen Belange der Betroffenen zugeschnitten werden. Während bisher nur ein kleiner Teil der Menschen mit Behinderungen, z. B. sinnes- und anderer körperbehinderte Menschen, Hilfsangebote über Leistungen der Sozialversicherungen einkommens- und vermögensunabhängig erhalten kann, sind ausgerechnet diejenigen, die wegen geistiger oder seelischer Behinderung umfangreiche Hilfen in den Bereichen Wohnen, Arbeit und/oder Freizeitgestaltung benötigen, auf Finanzierung der Maßnahmen nach den Sozialhilfegrundsätzen angewiesen.

Dies bedeutet, dass jede Hilfsmaßnahme, die in Anspruch genommen wird, eine Überprüfung der Einkommens- und Vermögenssituation vorausgeht. Nicht selten müssen diese Menschen für notwendige Hilfe bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ihre Ersparnisse und große Teile ihres Einkommens selbst aufbringen. Nicht selten werden auch ihre Ehe- und LebenspartnerInnen und ihre Familien zu finanziellen Beiträge aufgefordert. Deshalb verzichten viele auf die Inanspruchnahme dieser Leistungen oder versuchen sie nach Möglichkeit auf das absolut Erforderliche einzuschränken.

Die Angebote der Hilfsmaßnahmen werden in Niedersachsen durch die Landesregierung mit Pauschalsätzen gesteuert, die oft nicht dem Maß an Hilfe entsprechen, das die Menschen mit Behinderungen benötigen. Das Bestreben der Landesregierung ging immer dahin, den steigenden Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen durch immer neue Einsparmöglichkeiten entgegenzuwirken. Durch die Pauschalierung der Betreuerentschädigungen hat die Landesregierung in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass die Betreuerinnen und Betreuer behinderten Menschen weniger Zeit widmen können und sich bei der gesetzlichen Vertretung auf das absolute Mindestmaß beschränken müssen.

Wir fordern ein eigenes Leistungsgesetz für die Teilhabe behinderter Menschen, in dem die finanzielle Förderung dieser Maßnahmen einkommens- und vermögensunabhängig geregelt wird. Das geplante Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung muss nach Auffassung der LINKEN folgenden Grundsätzen entsprechen:

Es muss emanzipatorisch sein, die Menschenwürde stärken und auf Solidarität und Selbstbestimmung der Betroffenen setzen. Es muss die umfassende Teilhabe der Betroffenen am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, indem Barrieren beseitigt und behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen werden. Behindertenpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Alle Neu-, Um- oder Anbauten im öffentlichen Bereich Niedersachsens müssen behindertengerecht und barrierefrei durchgeführt werden. Per Landesgesetz ist jede Kommune zu verpflichten, Behindertenbeiräte zu bilden, mindestens aber Beauftragte für Menschen mit Behinderungen zu ernennen.