ÖPP-Bremervörde: Justizminister legt Schwindel-Gutachten vor - Eine Analyse von Hans-Henning Adler

Kritisiert den geplanten Gefängnis-Neubau: Der justizpolitische Sprecher der LINKEN, Hans-Henning Adler

Die Landesregierung plant schon seit Längerem ein neues Gefängnis in Bremervörde zu bauen. Die Fraktion DIE LINKE hat die Notwendigkeit dieses Neubaus in Frage gestellt, weil die Haftzeiten und die Zahl der Gefangenen rückläufig sind.
Für die Landesregierung ist der Gefängnisneubau und der sich daran anschließende Betrieb der JVA zu einem Prestige-Objekt für ein gemischt privat-öffentliches Vorhaben, genannt auch PPP (public-privat partnership). Die Landesregierung spricht im Zusammenhang mit dem Vorhaben in Bremervörde immer von einem ÖPP-Projekt.

Um die bessere Wirtschaftlichkeit des Vorhabens zu beweisen, wurden nun vom Justizminister Gutachten in Auftrag gegeben, die jetzt im Rahmen einer Beratungsunterlage über das Modellvorhaben Justizvollzugsanstalt Bremervörde in Öffentlich-Privater Partnerschaft (ÖPP) vorgelegt wurden.

Die Gutachter Erst & Young Real Estate GmbH und WestKC sollten herausfinden und natürlich den Beweis liefern, dass ein ÖPP-Projekt für den Staat günstiger sei als eine Eigenrealisierung. Bei näherer Durchsicht der Gutachten stellt sich jedoch heraus, dass die Gutachter die Ostereier gefunden hatten, die sie vorher selbst versteckt hatten - das, was zu beweisen war, hatten sie einfach als Prämisse in ihrem Gutachten schon mal vorausgesetzt:

"Bei der Erstausstattung der JVA Bremervörde wird der ÖPP-Variante ein Wirtschaftlichkeitsvorteil gegenüber der Eigenrealisierung in Höhe von 12,5 % angenommen." (Seite 16). Eine Begründung wird nicht geliefert. Der Landesrechnungshof (LRH) kritisierte deshalb auch in seinem Schreiben vom 10.11.2008 "eine Vielzahl pauschaler Annahmen".

 Und weiter, um deutlich zu machen, was die Teilprivatisierung für Frauen bedeutet:

"Der beim Gebäudebetrieb erwartete Effizienzvorteil wird in der Berechnung mit 5,0 % angenommen. Bei der Wäscherei wird aufgrund der Auslagerung ein Effizienzvorteil von 7 % berücksichtigt." (Seite 18).

Um die Personalkosten künstlich hoch zu rechnen, scheut der Justizminister auch nicht vor Tricks zurück. Er berechnet diese so, als ob in dem zukünftigen Gefängnis alle Stellen immer zu 100 % besetzt wären. In der Wirklichkeit kommt dies in keiner Behörde so vor. Bedingt durch den Personalwechsel, der allein durch Pensionierungen unvermeidlich ist, kommt es zeitweise immer zu nicht besetzten Stellen. Der Landesrechnungshof (LRH) weist deshalb darauf hin, dass die Stellen "im Schnitt nur zu 95 % ausgeschöpft werden." 

Was dann noch als „Effizienzvorteil“ übrig bleibt, läuft letztlich nur auf Lohndrückerei hinaus, die mit einem privaten Partner besser durchsetzbar ist. Dies zeigen auch die folgenden Ausführungen: "Mit grundsätzlich anderen personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des privaten Partners lässt sich ein Wirtschaftlichkeitsvorteil in Höhe von 10,0 % der Personalkosten für die übertragenen Leistungen begründen." (Seite 18).

Ob ein PPP-Projekt gegenüber einem Gefängnis in Eigenregie auch tatsächlich wirtschaftlicher ist, muss bezweifelt werden. Die negativen Erfahrungen des vergleichbaren Projektes Hünenfeld in Hessen sprechen dagegen. Nun verteidigt sich das Ministerium damit, dass bei dem ÖPP-Projekt in Bremervörde 60 % der Aufgaben als hoheitliche Tätigkeit angesehen werden und in der Hand von Beamtinnen und Beamten bleiben. Es kommt dann aber zu schwierigen Abgrenzungs- und Kontrollproblemen. So soll z.B. der Teilbereich Pforte mit der Kontrolle von Fahrzeugen, Ausweispapieren und Paketen durch Beauftragung vergeben, also privatwirtschaftlich organisiert werden. Und wenn dann doch die sprichwörtliche Feile in das Gefängnis geschmuggelt wird, stellt sich natürlich die Frage der Kontrolle des privaten Betreibers, ob er wirklich qualifiziertes Personal eingestellt hat, usw.

Noch komplizierter ist die Aufteilung hoheitlicher Tätigkeit durch Beamte und der Tätigkeit der privat Beschäftigten im Bereich Gefangenenbesuch. Hier soll die Kontrolle der Personen hoheitlich erfolgen, die "organisatorische Vorbereitung und Abwicklung" durch den privaten Partner erfolgen. Wie will man diese Aufgaben abgrenzen?

Schwer nachvollziehbar ist auch die vorgesehene Organisation der Geschäftstelle. Die Verwaltung der der Hauptgeschäftsstelle mit der Verwaltung der Generalakten soll tatsächlich durch den privaten Partner erfolgen. Die Anstaltsleitung darf sich nur im Rahmen "strategischer Entscheidungen" die direkte Führung vorbehalten. Aber was sind "strategische Entscheidungen"? Im Ergebnis entsteht ein Kompetenzdurcheinander, das keine klaren Verantwortungen erkennen lässt.

Nach §170 des Strafvollzugsgesetzes werden freiheitsentziehende Maßnahmen ausschließlich in Anstalten der Landesjustizverwaltung vollzogen. Eine Haftanstalt muss deshalb insgesamt als staatliche Einrichtung in öffentlicher Verantwortung stehen. Es wird demzufolge ein nicht unerheblicher Kontrollaufwand zur Überwachung des privaten Partners erforderlich sein. Gegenüber dem Justizminister erklärte der LRH, "dass Sie den Kontrollaufwand bei der ÖPP-Variante zu gering einschätzen." Das macht das ÖPP-Projekt zusätzlich teurer. Rechnet man dann noch den unternehmerischen Gewinn hinzu, den der private Betreiber beanspruchen wird, bleibt von dem durch niedrigere Löhne pauschal herbei gerechneten Kostenvorteilen unterm Strich nichts mehr übrig.

Das Vertragswerk ist bei jedem PPP-Projekt ausgesprochen kompliziert, weil private und öffentliche Interessen unter einen Hut gebracht werden müssen. Häufig werden die Vertragswerke von dem privaten Vertragspartnern und den sie beratenden Anwälten entworfen und so kompliziert ausgestaltet, dass die Verwaltungsfachleute auf der Seite des Staates nicht mehr durchblicken und letztlich über den Tisch gezogen werden. Geradezu hilflos und in der Sache verräterisch ist es, wenn im Schriftwechsel zwischen Ministerium und LRH von "Vertragsmanagement" die Rede ist, welches erst einmal optimal einzurichten sei. Schon am 23.9.08 schrieb der LRH: "Die Vertragsrisiken sind in der vorliegenden Beratungsunterlage nicht ausreichend berücksichtigt."

Die vorgelegten Gutachten sind deshalb nicht geeignet, den Beweis zu führen, dass ein Gefängnis besser gemischt öffentlich-privat zu bauen und zu organisieren ist. Das ÖPP-Projekt ist zum Scheitern verurteilt. Es wird von der Landesregeierung aus ideologischen Gründen betrieben, um den privatwirtschaftlichen Bereich auszudehnen und für Kapitalanleger neue Anlageformen bereitzustellen, die für diese eine neue lukrative Profitquelle darstellen soll.