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"Was wird hier eigentlich geschützt?"

Skandalöses Urteil im Fall Bodo Ramelow gegen Verfassungsschutz

von Kreszentia Flauger (Fraktionsvorsitzende)

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht also entschieden: Bodo Ramelow, Fraktionsvorsitzender der LINKEN in Thüringen, darf weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die ausführliche Urteilsbegründung liegt zwar noch nicht vor, aber die Presseerklärung des Gerichts und die Kommentare von Prozessbeobachtern lassen schon erschreckend tief blicken.

Dem Gericht ist laut eigener Pressemitteilung zwar völlig klar, dass die Beobachtung von Abgeordneten "erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit und auf die Mitwirkung der betroffenen Parteien bei der politischen Willensbildung und damit für den Prozess der demokratischen Willensbildung insgesamt" birgt. Es ist aber der Meinung, dass diese Gefahren für die demokratische Willensbildung im Fall der LINKEN und konkret Bodo Ramelow in Kauf genommen werden müssen, um die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) zu schützen. Die LINKE muss demnach nach Ansicht des Gerichts eine ziemliche Gefahr für diese Grundordnung sein.

Es lohnt sich, die zahlreichen, aber nicht schlüssigen Begründungen für die angebliche Gefährdung durch die LINKE genauer zu lesen. Wer sich dazu Verfassungsschutzberichte ansieht oder einschlägige Parlamentsdebatten nachliest, erkennt, wie schwach die Argumente sind. Umfangreich wird auf Forderungen der LINKEN zur Verstaatlichung zum Beispiel von Energiekonzernen eingegangen und ihre Kritik am Kapitalismus zitiert. Interessanterweise sind aber Verstaatlichungen im Grundgesetz ausdrücklich zugelassen und wurden ja auch schon von der amtierenden Bunderegierung durchgeführt und die Wirtschaftsform ist gar nicht Bestandteil der FDGO. Was also sollen die umfangreichen Ausführungen zu linken Positionen, die für den Verfassungsschutz gar nicht relevant sein dürften, die allerdings konservativen Parteien politisch natürlich gegen den Strich gehen?

Die Verfassungsschutzbehörden bleiben den Beweis schuldig, dass sich die LINKE gegen Elemente der FDGO wendet. Statt dessen werden Einzeläußerungen der Absicht entsprechend interpretiert, angebliche Motive und Ziele der LINKEN einfach behauptet und abstruse Schlussfolgerungen gezogen. Distanzierungen vom Unrecht in der ehemaligen DDR oder Gewalt werden als nicht glaubwürdig eingestuft, Bekenntnisse zum Grundgesetz als nicht überzeugend und nur formell bezeichnet, bei der Formulierung "demokratischer Sozialismus" das Wort "demokratisch" als Täuschungsmanöver mit dem Ziel eines "vordergründig verfassungskonformen Eindrucks" verurteilt. Die aufgebaute Zwickmühle erinnert an die mittelalterliche Wasserprobe für Hexen: Man fesselte sie, warf sie ins Wasser, wenn sie untergingen, waren sie keine Hexen, aber tot, wenn sie nicht untergingen, waren sie Hexen und wurden hingerichtet und waren dann auch tot. Wenn die LINKE sich zu etwas nicht äußert, hat sie kein geklärtes Verhältnis dazu, bekennt sich nicht eindeutig, distanziert sich nicht genug, ist also verfassungsfeindlich. Wenn sie sich äußert, ist das nicht glaubwürdig, nur formell oder ein Täuschungsmanöver, dann ist die LINKE auch verfassungsfeindlich.

Es gibt reichlich Indizien dafür, dass die Beobachtung der LINKEN durch den Verfassungsschutz politisch motiviert ist und Verfassungsschutzbehörden eben keine neutral und unabhängig handelnden Einrichtungen sind. Wenn zum Beispiel niedersächsische CDU-Abgeordneten über Aktivitäten des Verfassungsschutzes sprechen und dazu das Wort "wir" verwenden, dann verrät Sprache, dass die Landesregierung und Verfassungsschutz als gemeinsam handelnde Einheit verstanden werden. Wer sich genauer anschaut, wie mit dem Wechsel von Regierungen die Beobachtung der LINKEN eingeführt oder abgestellt wird, kann nicht umhin, parteipolitische Motive zu erkennen.

Ein weiteres interessantes Indiz ist die Verschiebung der Argumentation: Als mit der Wirtschaftskrise kaum noch jemand den Kapitalismus als das Gelbe vom Ei bezeichnen mochte und die Bundesregierung Banken verstaatlichte, reichte es nicht mehr, der LINKEN Kapitalismuskritik und ihre Forderung nach Bankenverstaatlichung vorzuwerfen. Ein neues Argument musste her oder zumindest mehr in den Mittelpunkt gerückt werden. Man entschied sich für die angeblich mangelhafte Distanzierung von gewaltbereiten Autonomen. Und damit die öffentliche Meinung passend geprägt wird, fallen die Äußerungen dicht aufeinander: "LINKE distanziert sich nicht von gewaltbereiten Extremisten" - "Verfassungsschutz sieht Gefahr von Linksterrorismus" - so geschehen in Niedersachsen. Über all die Menschen, die danach die Worte LINKE und Terrorismus miteinander assoziieren, freut sich der CDU-Hardliner-Innenminister Schünemann. Oder hier ein Zitat aus dem niedersächsischen Verfassungsschutzbericht 2009: "Im Mittelpunkt der Entwicklung im Linksextremismus standen im Berichtsjahr die zunehmende Zahl von Brandanschlägen und die wahlpolitischen Erfolge der Partei DIE LINKE." Man denke bitte künftig "Brandanschläge" und "LINKE" zusammen.

Der Anwalt des Bundesverfassungsschutzes im Verfahren Bodo Ramelow war sich auch nicht zu schade, die Notwendigkeit der Beobachtung der LINKEN damit zu begründen, dass sie Joachim Gauck nicht zum Bundespräsidenten gewählt hat - ein sehr fragwürdiges Demokratieverständnis hat er da gezeigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in der Verhandlung die Frage aufgeworfen, ob nach zwanzig Jahren Beobachtung ohne konkretes Ergebnis mit der Beobachtung nicht mal Schluss sein müsste - hat aber entschieden, es dürfe weiter beobachtet werden, weil es ja sein könnte, dass da mal was gefunden würde. Das allerdings lässt sich für die Zukunft für keine Partei ausschließen und mit dieser Begründung müssten alle beobachtet werden. Zum Beispiel die CDU, in der der Vorsitzende des Studierendenverbandes RCDS immerhin problemlos doppeltes Stimm- und Wahlrecht für die so genannten Leistungsträger fordern kann, weil ja "allein mit Hartz IV-Beziehern und Rentnern" der soziale Ausgleich in Deutschland nicht funktionieren könne - Eine Forderung, die klar gegen die FDGO gerichtet ist. Hätte die LINKE doppeltes Stimm- und Wahlrecht für Hartz IV-Empfängerinnen und -empfänger gefordert, zum Beispiel, weil sie von unsozialer Politik besonders betroffen sind und das nicht mit Geld ausgleichen können, wäre das garantiert als FDGO-feindlich im Verfassungsschutzbericht gelandet.

Wer vom Verfassungsschutz beobachtet wird und wer nicht, das entscheiden in Deutschland immer noch die, die die Macht dazu haben und zwar höchst subjektiv nach politischer Interessenlage. Politische Mehrheiten links von CDU, FDP und nicht so linken Teilen der SPD und der Grünen sind natürlich nicht von diesen gewollt und offensichtlich haben längst nicht alle Skrupel, dann auch den Verfassungsschutz entsprechend einzusetzen. Das Kalkül ist, dass viele in gutem Glauben an die Neutralität staatlicher Behörden einfach an die behauptete Verfassungsfeindlichkeit der Linken glauben. Nach dem Motto "ohne Grund würden die das doch nicht sagen" oder "wo Rauch ist, ist doch bestimmt auch Feuer". Verleumdungen haben so schon immer funktioniert, schon die alten Römer wussten "Irgendwas bleibt immer hängen". Sicher nicht wenige durchschnittlich politisch interessierte Wählerinnen und Wähler entscheiden sich da doch vorsichtshalber für eine andere Partei - wie von den Konservativen gewollt. Und dann sind da noch diejenigen, die sich zwar gern bei der LINKEN engagieren würden, aber berufliche Nachteile befürchten. Wer in einer Branche arbeitet, in der Sicherheitsüberprüfungen stattfinden oder sich um eine Beamtenposition bewerben will, weiß, dass seine möglichen Arbeitgeber im Zuge der entsprechenden Anfragen auch Informationen der Verfassungsschutzbehörden erhalten werden und befürchtet womöglich, als aktives Mitglied der LINKEN abgelehnt zu werden. Verständlich, wenn da manche vorsichtig sind - und wieder genau das, was gewollt ist.

Es ist daher nicht richtig, wenn das Gericht eine Informationssammlung des Verfassungsschutzes über Bodo Ramelow aus öffentlich zugänglichen Quellen gar nicht so schlimm und hinnehmbar findet. Das angeheftete Etikett der Beobachtung durch den Verfassungsschutz grenzt die LINKE negativ gegen andere Parteien ab, mit allen geschilderten und weiteren Nachteilen. Um diese Benachteiligung zu rechtfertigen, müsste es schon handfeste Gründe geben. "Es könnte möglicherweise ja irgendwie und irgendwann mal was gefunden werden" reicht dafür nicht. Dieses Urteil ist ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Mehrparteiensystem unserer Demokratie und steht damit im Gegensatz zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Es bleibt - außer den weiteren gerichtlichen Instanzen - der Wunsch, dass viele kritisch darüber nachdenken, ob hier nicht Freiheit und Demokratie mit den Mitteln beschädigt werden, mit denen man sie zu schützen vorgibt.