Praktika bei der Linksfraktion

Zusammenstellung der Richtlinien

(In diesem Text wird stellvertretend für alle Geschlechter die weibliche Form verwendet. Eine Diskriminierung anderer ist damit nicht beabsichtigt.)

  • Die Fraktion beschäftigt grundsätzlich Studierende als Praktikantinnen, nur in Ausnahmefällen können Schülerinnen oder Bewerberinnen vor Aufnahme ihres Studiums oder ihrer Ausbildung eingestellt werden. Bewerberinnen mit einer abgeschlossenen Ausbildung werden von der Fraktion nicht als Praktikantinnen beschäftigt. Schülerpraktika sollen vor allem von einzelnen MdL angeboten werden.
  • Die maximale Dauer eines Praktikums beträgt drei Monate, die Mindestzeit soll vier Wochen nicht unterschreiten.
  • Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bestimmungen des gültigen Tarifvertrages der Länder für den öffentlichen Dienst. Wochenendarbeit darf nur in Einvernehmen mit der Praktikantin erfolgen, ein Freizeitausgleich ist unverzüglich nach dem Wochenende zu gewähren. Ein Teilzeitpraktikum ist möglich. Von den Kernarbeitszeiten, die für die Fraktionsmitarbeiterinnen gelten, kann in begründeten Fällen abgewichen werden.
  • Die Vergütung für ein Vollzeitpraktikum beträgt in der Regel 300 Euro pro Monat. Es wird mindestens die Praktikantenentlohnung der Bundestagsfraktion DIE LINKE gezahlt. Über Ausnahmen wird die Fraktion informiert.
  • Jede Praktikantin bekommt einen eigenen Arbeitsplatz inklusive EDV-Ausstattung.
  • Die Praktikantin hat den Anspruch auf zwei Urlaubstage pro Monat bei einem Vollzeitpraktikum. Bei Teilzeitarbeit reduziert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
  • Die Praktikantin führt nach etwa einem Drittel – maximal nach der Hälfte – ihrer gesamten Arbeitszeit ein Zwischengespräch mit der zuständigen Fraktionsmitarbeiterin und dem zuständigen MdL. Inhalt des Gespräch ist die Auswertung der ersten Erfahrungen auf beiden Seiten mit dem Ziel, die verbleibende Zeit des Praktikums zu optimieren.
  • Für ein 3-monatiges Vollzeitpraktikum gibt es eine Probezeit von 30 Tagen, während der beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit den Vertrag kündigen können. Bei einer abweichenden Dauer des Praktikums ändert sich die Probezeit entsprechend. Nach der Probezeit gilt eine vierwöchige Kündigungsfrist.
  • Die Praktikantin bekommt am Ende ihres Praktikums ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt, das die Unterschriften des zuständigen MdL sowie der Fraktionsvorsitzenden oder des Fraktionsvorsitzenden trägt.
  • Ebenso wird am Ende ein Auswertungsgespräch zwischen der Praktikantin und der zuständigen Fraktionsmitarbeiterin und nach Möglichkeit dem zuständigen MdL geführt.
  • Die Praktikantin hat in der zuständigen Fraktionsmitarbeiterin die zentrale Ansprechperson für alle entstehenden Fragen. Darüber hinaus ist die zuständige Abgeordnete im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einer aktiven Begleitung des Praktikums verpflichtet. Die Fraktionsmitarbeiterin bespricht den Inhalt und die Aufgaben der Praktikantin mit dem zuständigen MdL.
  • Ziel 1: Im Zentrum eines Praktikums steht ein größeres, inhaltliches Projekt, das die Praktikantin weitgehend eigenständig bearbeiten soll. Zusätzliche Arbeit, auch außerhalb des Sachbereichs, ist möglich, darf das Praktikum jedoch nicht dominieren und kann nur nach Rücksprache mit der zuständigen Fraktionsmitarbeiterin erfolgen.
  • Ziel 2: Die Praktikantin lernt während ihres Praktikums den Arbeitsablauf des niedersächsischen Landtags und den Arbeitsalltag einer Fraktion sowie einer Abgeordneten kennen. Das Kennenlernen beinhaltet den Besuch des Landtagsplenums, des Fachausschusses, von Pressekonferenzen, Fraktionssitzungen und Veranstaltungen des zuständigen MdL während der Arbeitszeit der Praktikantin.
  • Mit der Praktikantin wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, in dem die wesentlichen Punkte dieses Beschlusses (Dauer, Arbeitszeiten, Vergütung, Urlaub, Zwischengespräch, Probezeit, qualifiziertes Abschlusszeugnis, Beschreibung der Aufgaben) festgeschrieben sind.
  • Bei der Auswahl der Praktikantinnen werden die zuständigen Mitarbeiterinnen und auf Wunsch die Abgeordneten einbezogen.
  • Bei der Einstellung von Praktikantinnen und Praktikanten sollen alle Geschlechter gleichberechtigt berücksichtigt werden.